Atomhaftungsgesetz abgesetzt
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die zunächst geplante Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615, 18/6671) vertagt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für die Absetzung des Tagesordnungspunktes, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen und protestierten gegen die Absetzung.
Mit dem Gesetz soll die langfristige und umfassende Haftung der Energiekonzerne für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls sichergestellt werden. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden. Derzeit sind die Betreibergesellschaften durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eng mit den Energiekonzernen verbunden. „Es gibt jedoch keine gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass diese Situation fortbesteht“, denn diese Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge könnten gekündigt werden, hatte die Regierung den Handlungsbedarf begründet.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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