Neufassung des Hochschulstatistikgesetzes
Berlin: (hib/ROL) Das Hochschulstatistikgesetz soll novelliert werden, da die Bereitstellung von empirisch validen Datengrundlagen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung wichtig ist, um den Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren Rechnung zu tragen. Künftig soll nach dem Willen der Bundesregierung eine Studienverlaufsstatistik eingeführt werden, um die gestuften Studiengänge und die Promotionsphase zu erfassen. Diesem Ziel stimmten die meisten Sachverständigen zu, die am Montag vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung in einer Öffentlichen Anhörung zum Thema „Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)“ Stellung bezogen. Vorlagen zur Anhörung waren der entsprechende Gesetzentwurf (18/6560) und die Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/13668), sowie die Antwort der Bundesregierung (18/1040) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (18/816).
Pia Brugger (Statistisches Bundesamt) begrüßte die geplante Novellierung. Sowohl eine Erweiterung des Merkmalkatalogs der Studierenden- und der Prüfungsstatistik, wie auch die Erweiterung der Hochschulpersonalstatistik seien erforderlich. Nur so könnte eine belastbare Datenbasis für politische Entscheidungen zu Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses geschaffen werden.
Brigitte Göbbels-Dreyling von Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sagte, dass die Einrichtung einer Studienverlaufsstatistik verlässliche Daten über das Studium in einer gestuften Studienstruktur, über Fach- und Hochschulwechsel, für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium und zu Fragen des Studienabbruchs biete. Damit würden Voraussetzungen geschaffen werden, um Instrumente zur Optimierung von Studienverläufen und Qualitätssicherung zu entwickeln. Die nun schon länger anhaltenden Diskussionen über die Qualität von Promotionen und die Vertragssituation des wissenschaftlichen Nachwuchses hätte auch deutlich gemacht, dass bessere Daten zur Promotion und zum wissenschaftlichen Nachwuchs insgesamt benötigt würden. Gleichwohl meldete Göbbels-Dreyling Zweifel an, ob das Gesetz mit erheblichem Umstellungsaufwand schon zum Wintersemester 2016/2017 umgesetzt werden könnte.
Elke Middendorff (Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, DZHW) sagte, das Hochschulstatistikgesetz sehe eine Vielzahl von Neuerungen vor, mit denen die zur Verfügung stehende amtliche Datengrundlage verdichtet werde. In der Forschung über Hochschulen, über Voraussetzungen des Hochschulzugangs, über Dauer, Erfolg und Ertrag einzelner Qualifizierungsabschnitte seien Daten der amtlichen Hochschulstatistik unerlässlich. Sie seien ein wichtiger Ausgangspunkt für weiter führende Forschungsfragen.
Stephan Schnitzler (Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen) begrüßte den Entwurf ebenfalls und nannte als wichtigsten Punkt im Rahmen der Novellierung die Einführung einer Studienverlaufsstatistik. Um hierbei die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen, würde in einem mehrstufigen Verfahren ein eindeutig verschlüsseltes und nicht rückverfolgbares Pseudonym maschinell nach jeweiligem Stand der Technik aus ausgewählten Erhebungsmerkmalen und speziell erhobenen Hilfsmerkmalen gebildet.
Ben Seel, vom Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) kritiserte, dass Statistiken keine konkreten Verbesserungen leisten könnten. Der vorliegende Entwurf führe zur Sammlung großer Datenmengen, die dem fzs in vielen Punkten nicht gerechtfertigt erscheinen würden. Letztlich scheine der Entwurf deshalb eher dem Wunsch nach dem „gläsernen Studenten“ zu folgen, als dass er zu einer zielführenden Datenerhebung führe. Allerdings begrüßte Seel, dass über Promovierende Daten erhoben werden sollen, da über diesen Bereich bisher wenige Erkenntnisse vorliegen würden. Außerdem trat Seel für eine umfassendere Vorschrift zur Transparenz von Drittmitteln ein. Er begründete dies damit, dass der Einfluss von Drittmitteln aus dem privaten Bereich auf die Hochschulen steige und dies eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit darstelle.
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