Kooperation mit Türkei bei Grenzkontrolle
Berlin: (hib/STO) Die „Zusammenarbeit mit der Türkei zur Grenzkontrolle und Grenzüberwachung“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6695) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6476). Wie die Bundesregierung darin ausführt, tritt sie für eine verstärkte grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit der Türkei ein. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hätten bei ihrem Treffen am 18. Oktober 2015 einen Migrationsdialog vereinbart, der eine „vertiefte Zusammenarbeit beider Länder bei der Bewältigung der aktuellen Migrationsbewegungen über die Türkei zum Inhalt hat“.
Der deutsch-türkische Migrationsdialog soll den Angaben zufolge den Migrationsdialog zwischen der Europäischen Union und der Türkei ergänzen und begleiten. Die EU und die Türkei „haben am 15. Oktober 2015 einen gemeinsamen Aktionsplan ad Referendum angenommen“, der grundsätzlich eine Teilung der flüchtlingsbedingten Lasten in Aussicht stelle.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat die Türkei mit der EU am 16. Dezember 2013 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Das Abkommen sehe zunächst nur die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger vor. Erst drei Jahre später, ab 1. Oktober 2017, sei die Türkei verpflichtet, „ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige zurückzunehmen, die über die Türkei in den Schengenraum eingereist“ und vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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