Zustimmung für Anti-Doping Gesetz
Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss hat den Weg für das Anti-Doping Gesetz freigemacht. In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4898) in der durch einen eigenen Antrag geänderten Fassung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen, während sich die Linksfraktion enthielt. Am Freitag wird die Vorlage abschließend durch den Bundestag beraten.
Folge der Regelung ist, dass dopende Leistungssportler künftig mit Haftstrafen rechnen müssen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren soll laut Gesetz bestraft werden, wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“. Damit geht die Neuregelung über die bisherigen „strafbewehrten Verbotsnormen“ im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping. Strafwürdig soll auch schon der Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln sein. Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping Gesetz laut Bundesregierung „gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen“.
Die auf Betreiben der Koalitionsfraktionen eingefügten Änderungen sorgen zum einen dafür, dass die beschriebenen Taten auch dann strafbar sind, wenn sie nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in einem ausländischen Trainingslager erfolgen. Zudem sollen die Sportler im Fall „tätiger Reue“ straffrei bleiben. Auch soll der bloße Versuch an geringe Mengen von Dopingmitteln zu gelangen soll nicht mehr bestraft werden. Außerdem sieht das Gesetz eine Evaluation der Regelung vor.
Aus Sicht der Unionsfraktion ist es an der Zeit, auch mit den Mitteln des Strafrechts gegen dopenden Leistungssportler vorzugehen. Die Erfahrungen hätten schließlich gezeigt, dass der organisierte Sport bei seinem Kampf gegen Doping nicht die Ergebnisse liefern konnte, die benötigt würden, sagte der Unions-Vertreter. Was die Änderungen angeht so soll mit der Straffreiheit bei tätiger Reue, die ein klares, nach außen gerichtetes Handeln des Sportlers voraussetze, den Sportlern eine Brücke in den Bereich der sportlichen Fairness gebaut werden.
Das Gesetz mache den Weg für einen konsequenten und glaubwürdigen Kampf gegen Doping, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Der Sport könne seine positive Wirkung nur entfalten, wenn er vor schädlichen Einflüssen geschützt wird, sagte die SPD-Vertreterin. Ein solcher Einfluss sei Doping, das alles wofür der Sport steht untergrabe. Die Autonomie des organisierten Sports werde mit dem Gesetz gewahrt, hieß es weiter. Der organisierte Sport müsse aber auch „konstruktiv und kritisch“ begleitet werden.
Kritik gab es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So würden die in der Begründung zu dem Gesetz genannten Schutzgüter Integrität des Sports und Fairness nicht näher konkretisiert, wodurch Gerichtsverfahren vorprogrammiert seien. Rechtspolitisch problematisch seien auch das strafrechtliche Vorgehen gegen Selbstdoping sowie die Besitzstrafbarkeit und der fehlende Datenschutz für Athleten, sagte der Grünen-Vertreter. Außerdem leiste das Gesetz keinen Beitrag zur Dopingprävention.
Auch aus Sicht der Fraktion Die Linke ist die Einschätzung der Koalition richtig, dass der Sport alleine das Doping nicht zurückdrängen könne. Dennoch sei anzuzweifeln, ob das Gesetz die erwünschte Wirkung zeigen könne, da unklar sei, ob der Verweis auf die Integrität des Sports und Fairness im Strafrecht funktioniert, sagte der Vertreter der Linksfraktion.
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