EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (18/6283) der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich.
Die Richtlinie sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. Im Zentrum stehen dabei Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge durch Änderungen des Betriebsrentengesetzes und des Gesetzes über die Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.
Die Fraktion Die Linke betonte, der Entwurf enthalte viele positive Aspekte hinsichtlich der erworbenen Anwartschaften bei Betriebsrenten. Es gebe aber bei den Interessen der Beschäftigten noch „Luft nach oben“. Gerade für durchschnittliche und kleinere Einkommen seien die positiven Aspekte des Entwurfs, insbesondere seine Regelungen zur kapitalgedeckten Finanzierung, fraglich.
Die Grünen merkten dagegen an, es gehe nicht darum, „den Casino-Kapitalismus von der Kette zu lassen“, sondern um mehr Flexibilität in der wahrscheinlich noch länger andauernden Niedrigzinsphase.
Die SPD-Fraktion betonte, der Entwurf stoße nicht das große Tor zur Reform der Betriebsrenten auf. Er sei jedoch ein erster Schritt. Weitere müssten folgen, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Natürlich sei es immer eine Grundsatzfrage, wenn man von kapitalgedeckter Altersvorsorge rede. Aber es seien genügend Sicherungsmechanismen eingebaut worden, die verhinderten, dass Angestellte ihre Ansprüche verlieren, so die Sozialdemokraten.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden darüber, dass Unternehmen nun die Möglichkeit hätten, die betriebliche Altersvorsorge um kapitalgedeckte Regelungen zu erweitern. Da aber eine Mindestrente garantiert werden müsse, bestehe kein erhöhtes Risiko für Arbeitnehmer. „Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge“, war sich die Unionsfraktion sicher.
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