Ausschuss beschließt Pflegereform II
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung gebilligt. In der Schlussberatung am Mittwoch wurden zuvor noch 34 Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von Union und SPD beschlossen. Der Gesetzentwurf (18/5926) soll am Freitag im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam.
Bei der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf votierte im Ausschuss die Fraktion Die Linke dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nach Ansicht der Opposition ist vor allem die Personalausstattung in der Pflege weiter völlig unzureichend. Vertreter der Koalition sprachen hingegen von einem „großen Wurf“ zugunsten einer besseren Pflegeversorgung.
Anträge der Fraktion Die Linke (18/5110) zur Einführung einer solidarischen Bürgerpflegeversicherung sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6066) für zukunftsfeste Rahmenbedingungen in der Pflege fanden im Ausschuss keine Mehrheit.
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem festgelegt wird, wer bei bestimmten Einschränkungen welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt und behandelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.
Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet, Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen sodann bis 2022 stabil bleiben.
Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses Ende September hatten Experten vor Ungerechtigkeiten im Pflegealltag gewarnt. So könnten mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen ab 2017 benachteiligt werden.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag den ersten Teil der Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. (pk)
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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