Kein Strafrecht bei Sterbehilfe
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um den assistierten Suizid fordert eine Gruppe von Abgeordneten, auf jedwede strafrechtliche Regelung dieser Form von Sterbehilfe zu verzichten. In einem Antrag (18/6546) von Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und 35 weiteren Abgeordneten heißt es, dass neue Straftatbestände „nicht erforderlich“ seien. Der Antrag wird am Freitag zusammen mit den vier Gruppenentwürfen zum assistierten Suizid um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375) und Sensburg-Dörflinger (18/5376) abschließend beraten.
Die Antragssteller argumentieren, dass der Gesetzgeber Menschen, die über einen Suizid nachdenken, nicht vorschreiben dürfe, an wen sie sich zu wenden haben, ganz gleich, ob es sich dabei um Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine handle. Eine Unterscheidung von zu verbietender gewerblicher und erlaubter, weil nicht-kommerzieller geschäftsmäßiger Sterbehilfe sei ebenfalls nicht tragfähig, da zumindest Ärzte immer auch gewerblich handelten.
Unseriöse Angebote könnten vielmehr gewerberechtlich reguliert werden. Wichtig seien zudem Regelungen im Arzneimittel- beziehungsweise Betäubungsmittelgesetz. „Diese haben auch bisher schon verhindert, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland zu einem Massenphänomen geworden ist“, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)