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02.11.2015 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 562/2015

Ermittlungen gegen türkische Kommunisten

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, an der Zuverlässigkeit von Informationen türkischer Behörden über die Organisation „Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) zu zweifeln. Die TKP/ML und ihr bewaffneter Arm TIKKO, die „Arbeiter- und Bauernbefreiungsarmee der Türkei“, seien in den vergangenen zehn Jahren mehrfach Gegenstand der Gespräche mit türkischen Sicherheitsbehörden gewesen, heißt es in einer Antwort (18/6474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6297). Es lägen zudem keine „konkreten Anhaltspunkte“ darüber vor, dass im Rahmen von Rechtshilfe übermittelte Erkenntnisse „im Einzelfall durch Folterung oder Misshandlung erlangt wurden“. Eine „abschließende Bewertung“ der Erkenntnisse obliege aber dem mit der Sache befassten Gericht.

Hintergrund der Anfrage sind Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen mutmaßliche Mitglieder der „Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa“ (ATIK). Ihnen wurde laut Bundesregierung zunächst die Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in der innerhalb der TKP/ML bestehenden „terroristischen Vereinigung“ TIKKO vorgeworfen. Die Ermittlung hätten aber ergeben, dass die TIKKO nicht selbstständig agiere, sondern dem Zentralkomitee der TKP/ML unterstellt sei. Folglich würden die Ermittlungen nun wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der „terroristischen Vereinigung TKP/ML“ geführt, schreibt die Bundesregierung. Dafür sei es nicht erforderlich, dass die TKP/ML auf der EU-Terrorliste stehe oder ein (Vereins-)Verbot in Deutschland bestehe. Die Türkei führe die TKP/ML als Terrororganisation.

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