BKA-Mitarbeiter bestätigen Aussage
Berlin: (hib/pst) Bei seiner Erkundung der Vorgänge rund um den „Fall Edathy“ hat sich der 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages ein Stück weiter vorangetastet. Zwei Vorgesetzte der bereits vernommenen sieben Beamten des für Kinderpornografie zuständigen Referats SO 12 des Bundeskriminalamtes (BKA) bestätigten durchgängig die Aussagen dieser Mitarbeiter. Ergänzen konnte Kriminaldirektor Christian Hoppe, bis Ende 2013 Referatsleiter SO12, die bisherigen Aussagen zu einer der zentralen Fragen des Ausschusses: Warum es zwei Jahre gedauert hat, bis erkannt wurde, dass es sich bei einem Sebastian Edathy auf der Kundenliste eines kanadischen Kinderporno-Vertriebs um den damaligen Bundestagsabgeordneten handelte.
Die bisherigen Zeugen hatten ausgesagt, im Gegensatz zu aktuellen Fällen von Kindesmissbrauch habe die von kanadischen Kollegen gelieferte Kundenliste keine Priorität gehabt. Zudem seien von den über 800 darauf genannten Personen zunächst diejenigen überprüft worden, die eindeutig strafbares Material bestellt hatten. Edathy aber gehörte zu den Kunden, die nur Filme und Bilder erhalten hatten, deren Besitz nach Einschätzung der BKA-Sachbearbeiter nicht strafbar war. Nachdem auch die Daten dieser Personen zur Überprüfung an die Landeskriminalämter gesandt wurden, erkannte Edathys heimatliche Polizeidienststelle in Nienburg sofort, um wen es sich handelte, und informierte die Kollegen im BKA darüber.
Mitglieder des U-Ausschusses wollten nun von Referatsleiter Hoppe wissen, warum er selbst nicht früher erkannt hatte, dass mit Edathy ein Abgeordneter unter Kinderporno-Verdacht stand. Immerhin war Hoppe Zeuge in dem von Edathy geleiteten NSU-Untersuchungsausschuss. Hoppe sagte aus, er habe als Referatsleiter keine Veranlassung gehabt, die Namensliste selbst einzusehen. Als dann am 15. Oktober 2013, nach der Nachricht aus Nienburg, seine Sachbearbeiterin Julia Wiegand und ihr Sachgebietsleiter Gunther Stahl zu ihm gekommen und ihm den Namen Edathy gezeigt hätten, sei ihm sofort klar gewesen, um wen es sich handelte, und er habe umgehend seine Vorgesetzten informiert.
Schon Hoppes Mitarbeiter waren gefragt worden, ob dessen Auftritt vor dem NSU-Ausschuss denn kein Thema im Referat gewesen sei. Dazu hatten sie ausgesagt, dass darüber allenfalls am Rande geredet worden sei und jedenfalls nicht so, dass sich bei ihnen der Name Edathy festgesetzt hat. Hoppe sagte nun aus, er habe hauptsächlich mit Kollegen aus seinem früheren, mit Rechtsterrorismus befassten Referat sowie mit anderen Referatsleitern über den NSU-Ausschuss gesprochen. Im Referat SO12, das eine ganz andere Thematik bearbeite, sei dagegen nur sehr allgemein darüber gesprochen worden.
Zu der ebenfalls schon in früheren Zeugenvernehmungen abgeklopften Frage, warum die Abarbeitung der Kundenliste so lange dauerte, berichtete Hoppe von 2500 bis 3000 neu eingehenden Vorgängen im Monat, die seine knapp 30 Mitarbeiter abarbeiten müssten. Darunter seien krasse Fälle von fortwährendem Kindesmissbrauch, zu denen vorrangig ermittelt werden müsse. Bei der mit Edathy in Zusammenhang stehenden Operation Selm dagegen gehe es um Konsumenten von 15 bis 20 Jahre alten Filmen und Bildern. Der Inhaber des kanadischen Vertriebs sei längst dingfest gemacht.
Hoppes Nachfolger, Kriminaldirektor Christoph Dorendorf, berichtete als zweiter Zeuge, er habe am 20. Januar 2014 seinen Dienst im Referat SO 12 angetreten. Bereits am 10. Februar hat die Staatsanwaltschaft Hannover dann Edathys Wohnung durchsucht, was am 11. Februar Thema in den Medien war. Seitdem habe in seinem Referat über Monate der Ausnahmezustand geherrscht. Die Mitarbeiter hätten hausinterne Berichte schreiben, Medienanfragen und parlamentarische Anfragen beantworten sowie große Mengen von Akten erst für den Innenausschuss und dann für den Untersuchungsausschuss aufarbeiten müssen. Manchmal hätten sie sich kaum um ihren eigentlichen Arbeitsbereich kümmern können. Es seien ihm zeitweise aber auch Mitarbeiter aus anderen Bereichen des BKA zur Unterstützung zugeteilt worden.
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