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03.12.2014 Innenausschuss — hib 622/2014

Erleichterungen für Asylbewerber

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition „zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ (18/3144, 18/3160) gegeben. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen billigte das Gremium bei Enthaltung der Fraktion Die Linke am Mittwoch den Gesetzentwurf in modifizierter Fassung. Die Vorlagen stehen am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach sollen sich Asylbewerber und geduldete Ausländer in Deutschland künftig weniger eingeschränkt bewegen können, ohne dass dadurch Soziallasten zwischen den Ländern ungleich verteilt werden. Dazu soll die räumliche Beschränkung - die sogenannte Residenzpflicht - für Asylbewerber und Geduldete auf drei Monate nach der Einreise befristet werden. Um eine gerechte Verteilung von Sozialkosten zwischen den Ländern zu gewährleisten, sollen Sozialleistungen lediglich an dem durch eine Wohnsitzauflage festgelegten Wohnort des Betreffenden erbracht werden. Ziehen Asylbewerber und geduldete Ausländer unter Verstoß gegen die Wohnsitzauflage in ein anderes Bundesland um, sollen sie dort keine Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können.

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bislang allgemein geltende Vorrang des Sachleistungsprinzips für die Zeit nach der Erstaufnahme abgeschafft werden. Der notwendige Bedarf der Betroffenen, die außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, „ist hiernach künftig als Geldleistung zu erbringen“, heißt es in der Vorlage. Dadurch sollen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der betroffenen Ausländer gestärkt werden.

Mit den Stimmen der Unions- und der SPD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag. Danach soll die behördliche Anordnung der räumlichen Beschränkung bereits möglich sein, „wenn Tatsachen die Schlussforderung rechtfertigen, dass der Ausländer gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat“. Entsprechende Tatsachen seien „solche, die verwertbar sind, dem betroffenen Ausländer vorgehalten und im Zweifelsfall auch belegt werden können“, heißt es in der Begründung.

Die CDU/CSU-Fraktion machte deutlich, dass die Regelung der Wohnsitzauflage bei ihr auf Bedenken stoße, sie den Gesetzentwurf aber gleichwohl mittrage. Dieser enthalte wesentliche Verbesserungen für Asylbewerber. Die Fraktion betonte zugleich, dass das Asylrecht für Ausländer gelten solle, die in Deutschland Schutz suchen, aber nicht für Menschen, die aus wirtschaftlicher Not in die Bundesrepublik kommen.

Die SPD-Fraktion hob hervor, dass der Gesetzentwurf im Interesse der Flüchtlinge sei. Er bilde exakt ab, was mit dem Bundesrats-Kompromiss gemeint gewesen sei, der im Zusammenhang mit der asylrechtlichen Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten geschlossen worden war.

Die Fraktion Die Linke kritisierte, dieser „Deal“ sei mit der Vorlage nicht eins zu eins umgesetzt. Zwar sei die Begrenzung der Residenzpflicht auf drei Monate ein Fortschritt, doch sollte diese Beschränkung ganz aufgehoben werden. Ebenfalls ein Fortschritt werde mit den Geldleistungen erreicht. Es gebe aber Ausnahmeregelungen, bei denen unklar sei, wie weit sie reichen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wertete den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung, doch sei damit „nicht das Ende der Fahnenstange“ erreicht. Die Neuregelung sei gut für die Flüchtlinge, doch sei in allen Punkten, die jetzt Verbesserungen brächten, noch eine liberalere Haltung möglich.