Fortführung des Vereinsverbots der PKK
Berlin: (hib/STO) Das seit 1993 geltende Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3267). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wurde dem Innenausschuss ein auf den 16. Oktober 2014 datierter schriftlicher „Bericht des Bundesministeriums des Innern zu gegenwärtigen Erkenntnissen zur Fortführung des Vereinsverbots der PKK“ vorgelegt. Darin komme das Bundesinnenministerium (BMI) zu den Schluss, das PKK-Verbot sei „weiterhin ein ,unverzichtbares Regulativ der Gefahrenabwehr“. Wissen will die Fraktion unter anderem, „was genau“ die Bundesregierung meint „mit der im BMI-Bericht getroffenen Feststellung, ,über 100 verurteilte PKK-Funktionäre seit 1996 und mehr als 4.500 Strafverfahren mit PKK-Bezug seit dem Jahr 2004 sprechen für sich“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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