EU-Freihandelsabkommen mit der Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Die Errichtung einer „tiefen und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine“ schafft aus Sicht der Bundesregierung keine Hürden für den Handel zwischen der Ukraine und Russland. Die Ukraine habe auch weiter die Möglichkeit, andere Freihandelsbeziehungen mit Nachbarländern, so zum Beispiel auch ein Freihandelsabkommen mit der Eurasischen Zollunion, einzugehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/3237) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2960). Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine etabliere keinen gemeinsamen Außenzoll, anders als dies bei einem Beitritt der Ukraine zur Zollunion der Fall wäre. „Deshalb würde die Mitgliedschaft der Ukraine in der Eurasischen Zollunion die Beendigung eigener Freihandelsabkommen der Ukraine mit Drittstaaten nach sich ziehen. Eine selbstständige ukrainische Außenhandelspolitik wäre dann nicht mehr möglich“, schreibt die Bundesregierung.
Die russische Seite habe „konkrete Befürchtungen“ über negative Auswirkungen des Freihandelsabkommens zwischen EU und der Ukraine erst im Vorfeld der ursprünglich für November 2013 beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius geplanten Unterzeichnung des Assoziierungsabkommen vorgebracht. Seit Januar 2014 habe die EU begonnen, Gespräche mit Russland über die vorgesehen Freihandelszone mit der Ukraine zu führen. Maßgeblich auf Initiative der Bundesregierung seien die derzeit laufenden trilateralen Gespräche zwischen der Ukraine, Russland und der EU zustande gekommen, „in denen russische Bedenken mit Blick auf das EU-Ukraine-Freihandelsabkommen diskutiert und, sofern diese begründet sind, nach Lösungen gesucht wird“.
Die Bundesregierung sieht darüber hinaus keine Gefahr, dass infolge eines Wegbrechens des Russland-Exportes die ukrainische Luftraum-, Flugzeugbau- und Maschinenbauindustrie in ihrer Existenz gefährdet seien. „Der Modernisierungsdruck in einzelnen Sektoren wird sicherlich steigen, jedoch bieten die von der EU derzeit der Ukraine einseitig gewährten Handelspräferenzen und langen Übergangsfristen sowie Anpassungshilfen der ukrainischen Wirtschaft zusätzlich Zeit, sich auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen vorzubereiten und sich schon im Vorfeld Märkte in der EU zu erschließen“, schreibt die Bundesregierung. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die europäische Integration anderer osteuropäischer Länder in den 1990er- und 2000er-Jahren mit vergleichbar schwieriger Ausgangslage. Die Integration habe gezeigt, „dass diese Volkswirtschaften über ausreichend Potenzial und Anpassungsfähigkeit verfügen, um sich Kunden und Absatzmärkte zu sichern“. Im Übrigen erlaube das Freihandelsabkommen zwischen EU und Ukraine die Fortführung der Handelsbeziehungen zwischen Kiew und Moskau.
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