Übereinkommen zum Schutz von Kindern
Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch ratifizieren und hat zu diesem Zweck einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3122) vorgelegt. Das Gesetz hat zum Ziel, die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen und zu verhüten, die Rechte der kindlichen Opfer zu schützen und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauch und der sexuellen Ausbeutung zu fördern. Zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens soll „ein besonderer Überwachungsmechanismus“ eingeführt werden. Dieser soll laut dem Übereinkommen aus einem Ausschuss der Vertragsparteien und Vertretern anderer europäischer Institutionen bestehen, der die Durchführung des Übereinkommens überwachen und etwaige Verbesserungsmöglichkeiten prüfen soll.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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