Reparaturen bei Tiefseebohrungen
Berlin: (hib/HLE) Tiefseebohrungen mit einer Gesamttiefe von 6.900 Metern sind international nicht unüblich. Das Risiko gelte in Fachkreisen als beherrschbar, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2948) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2693). Es würden auch Möglichkeiten bestehen, Leckagen in dieser Tiefe zu reparieren. Nach einem Unfall im Golf von Mexiko im Jahre 2010 sei eine EU-Richtlinie über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten erlassen worden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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