Drogentests der Arbeitsagenturen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bestätigt die Bestellung von 88.000 Drogentests durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). In einer Antwort (18/2696) auf eine Kleine Anfrage (18/2538) der Fraktion Die Linke schreibt sie, dass für die Jahre 2015 bis 2018 jährlich 22.000 Drogentests für die Bereiche Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingeplant seien. Da die Angebotsfrist noch laufe, sind Angaben zu Hersteller, Produkt und Kostenhöhe derzeit noch nicht möglich. Der Bedarf sei aufgrund der Abnahmemengen der vergangenen Jahre ermittelt wurden, heißt es in der Antwort. Ziel dieser Drogentests sei es, „Integrationshindernisse durch passgenaue Vermittlung von Hilfen“ zu überwinden. Die Tests würden eingesetzt, um „Gefährdungen bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten zu vermeiden, ein Scheitern von Integrationsmaßnahmen zu verhindern oder rechtzeitig Therapie- beziehungsweise Rehabilitationsmaßnahmen einleiten zu können“, schreibt die Regierung. Sie verweist darauf, dass der Ärztliche Dienst der BA nur in ausgewählten Fällen, bei zirka vier Prozent seiner Aufträge, Drogentests einsetze.
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