Oppositionsanträge zu Karenzzeit abgelehnt
Berlin: (hib/STO) Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind im Innenausschuss mit Vorstößen zur Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierte der Ausschuss am Mittwoch bei Enthaltung der Grünen-Fraktion gegen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/285). Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke lehnte das Gremium zugleich mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der Grünen (18/292) ab. Das Thema steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Am Vortag war eine Einigung der Fraktionsspitzen von Union und SPD auf Regeln für Wechsel von der Regierungsbank in die Wirtschaft bekannt geworden. Nach Presseberichten soll dabei das Bundeskabinett in jedem Einzelfall über mögliche Interessenkollisionen entscheiden. Wird die Gefahr von Interessenskonflikten festgestellt, soll demnach eine Karenzzeit von zwölf Monaten gelten, bei besonderen Fällen von bis zu 18 Monaten. Die Regierung soll den Angaben zufolge dazu nun einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die Linksfraktion plädiert in ihrem Antrag für eine gesetzliche Karenzzeitregelung, die sich „an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit“ orientieren solle.
Die Verquickung wirtschaftlicher und politischer Interessen untergrabe das Vertrauen in Politik, heißt es in dem Antrag. Besondere Aufmerksamkeit gewinne das Thema, „wenn ausgeschiedene Regierungsmitglieder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus der Regierung in eine Führungsposition bei einem ,in privat-rechtlicher Form geführten ,Wirtschaftsunternehmen“ wechseln. „Um Vertrauen in die Politik wiederherzustellen“, seien sogenannte Karenzzeitenregelungen für ausscheidende Regierungsmitglieder „dringend erforderlich“.
Die Grünen-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf einen Gesetzentwurf, „der eine Beschränkung der Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatsekretärinnen und Staatssekretären für Fälle ermöglicht, in denen die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahe legt“. Eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit sei geboten, wenn diese „unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung des Antrags. Hochdotierte Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären im Bereich der Privatwirtschaft „zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen“ müssten verhindert werden. Daher werde gemeinsam mit verschiedenen Nichtregierungsorganisation eine Karenzzeit von drei Jahren gefordert.
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