Agrarzahlungen sollen angepasst werden
Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes durch das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (18/2708) vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen unter anderem Vorschriften zur sogenannten Cross-Compliance angepasst werden, die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geändert wurden. Cross-Compliance bezeichnet die Bindung von EU-Agrarzahlungen für Landwirte an vorgeschriebene Anforderungen an die Betriebsführung und Standards im Bereich des Umweltschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Darüber hinaus sollen das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sowie das Marktorganisationsgesetz geändert und das Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten-Gesetz) novelliert werden.
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