+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Deutscher Bundestag - Archiv

11.08.2014 Recht — Antwort — hib 405/2014

Regierung: Compliance Regeln wirksam

Berlin: (hib/JBB) Compliance-Systeme sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität. Sie sind außerdem dafür geeignet, klare Verantwortungsregeln für Führungspersonen innerhalb der Firmen zu schaffen und Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen effektiv wahrzunehmen sowie für Unternehmen jeglicher Größenordnung tauglich. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2056).

In der Kleinen Anfrage hatten sich die Fragesteller außerdem danach erkundigt, ob sich die bisher zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt, wird Wirtschaftskriminalität über das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Kann eine Straftat einer einzelnen Person zugeordnet werden, greift das Strafrecht. Laut der Bundesregierung haben sich diese beiden Ahndungswege im Grundsatz bewährt. In Umsetzung des Koalitionsvertrages prüfe sie derzeit jedoch, ob sich das gesetzliche Instrumentarium weiter verbessern lasse, unter anderem durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

11.08.2014 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 405/2014

Bewaffnungsfähige Drohnen thematisiert

Berlin: (hib/STO) „Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der ,gesellschaftlichen Debatte‘“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2241). Darin schreibt die Fraktion, die Regierungsparteien bekräftigten im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Willen zur Entwicklung einer „europäischen Drohne. Der Koalitionsvertrag fixiere auch, vor der Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen „alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen“ zu

wollen. Nach einer vom Verteidigungsausschuss des Bundestages für den 30. Juni 2014 angesetzten öffentlichen Anhörung zu dem Thema habe sich Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr ausgesprochen.

Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Weise „die Entscheidung zur Beschaffung von Kampfdrohnen oder bewaffnungsfähiger Drohnen als endgültige Lösung beziehungsweise Überbrückungslösung von der Anhörung im Deutschen Bundestag beeinflusst“ wurde. Auch fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung mit der Anhörung im Bundestag „zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse die Prüfung der ,damit in Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen‘“ nun beendet hat.

11.08.2014 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 405/2014

Grüne fragen nach Drohnen-Planungen

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, welche Argumente aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums „für eine Beschaffung und welche Argumente für eine Leasinglösung von waffenfähigen Drohnen“ sprechen. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/2243) unter anderem danach, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis sich das Ministerium bereits entschieden hat, „inwiefern es eine Leasing- oder Beschaffungslösung geben soll“.

11.08.2014 Inneres — Kleine Anfrage — hib 405/2014

EP-Entschließung gegen Massenüberwachung

Berlin: (hib/STO) Eine Entschließung des Europaparlaments „gegen Massenüberwachung“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2254). Wie die Fraktion darin schreibt, hat das Europäische Parlament (EP) am 12. März 2014 eine Entschließung „zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, die Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und die entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ verabschiedet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden der Vorlage zufolge in der Entschließung unter anderem aufgefordert, „die pauschale Massenüberwachung zu verbieten“ und „unverzüglich geeignete Maßnahmen, einschließlich gerichtlicher Schritte, gegen die Verletzung ihrer Souveränität und des allgemeinen Völkerrechts, die der Einsatz von Programmen zur Massenüberwachung darstellt, einzuleiten“. Wissen will die Fraktion unter anderem, welche generellen Schlussfolgerungen und Konsequenzen die Bundesregierung aus der Entschließung des EP zieht.

11.08.2014 Inneres — Kleine Anfrage — hib 405/2014

„Lageorientierte“ BfV-Organisation

Berlin: (hib/STO) Eine „lageorientierte Sonderorganisation“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bei der Aufklärung von behördeninternen Erkenntnissen über den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) seit November 2011 thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2242). Wie die Fraktion darin schreibt, war die „lageorientierten Sonderorganisation“ (LoS) des BfV unmittelbar nach der Entdeckung des NSU gebildet worden. Die LoS habe den Auftrag gehabt, der Amtsleitung des BfV umfassend zusammenzutragen, welche Kenntnisse das BfV über das NSU-Trio hatte. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie es nach Kenntnis der Bundesregierung zusammenpasst, „dass Mitarbeiter der LoS Akten zum Komplex NSU und dessen Umfeld vernichtet haben, während andere Mitarbeiter aus dieser LoS die Berichte zum NSU und dessen Umfeld schreiben mussten, die geschredderten Akten folglich in die Berichterstattung nicht mehr einbeziehen konnten“.

11.08.2014 Inneres — Kleine Anfrage — hib 405/2014

Sprachkenntisse bei Ehegattennachzug

Berlin: (hib/STO) „Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2244). Wie die Fraktion darin unter Verweis auf ein Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli dieses Jahres (Az. C-138/13) schreibt, „verstößt der mit der Verschärfung der Voraussetzungen des Ehegattennachzugs im Jahr 2007 eingeführte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren gegen das Assoziationsrecht“. Darauf könnten sich hier lebende türkische Staatsangehörige und ihre Ehe- und Lebenspartner ab sofort berufen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Personen seit dem Jahr 2007 den Nachzug zu ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Verlobten beantragt haben und wie viele den Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Verlobten.