+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

31.07.2014 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 397/2014

Liberalisierung des Fernbusmarktes

Berlin: (hib/HLE) Der stark wachsende Fernbusmarkt ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2195). Darin geht es vor allem um die Durchsetzung der Fahrgastrechte, die unter anderem in einer EU-Verordnung geregelt sind. Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte ist in Deutschland nach Angaben der Fraktion das Eisenbahn-Bundesamt. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie viele Beschwerden beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die EU-Verordnung eingeleitet worden seien. Gefragt wird auch nach dem Umsetzungsprozess zur Schaffung von zwei Rollstuhlplätzen ab dem Jahr 2016 je eingesetzten Omnibus. Außerdem soll die Bundesregierung Auskunft geben, inwieweit die Unternehmen nach den Erkenntnissen des Eisenbahn-Bundesamtes ihren Unterrichtungspflichten zu den Fahrgastrechten nachkommen. Weiter wird danach gefragt, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen die Regierung aus dem Ergebnis einer Prüfung der Stiftung Warentest ziehen will, wonach 20 Prozent der Fernbusse ihr Fahrziel verspätet erreichen würden.

Ein weiteres Thema der Kleinen Anfrage sind Erstattungen an Fahrgäste bei Verspätungen, die es erst dann gibt, wen die planmäßige Wegestrecke mehr als 250 Kilometer beträgt und sich die Abfahrtsverspätung auf über 120 Minuten beläuft. Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird keine Erstattung fällig, wenn eine Verspätung erst während der Fahrt eintritt. Die Bundesregierung soll dazu Stellung nehmen, dass das EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG) lediglich auf Abfahrtsverspätungen statt Ankunftsverspätungen abstellt und ob sie es für eine verhältnismäßige Rechtslage hält, wenn Rückzahlungen bei gravierenden Verspätungen nur deshalb ausgeschlossen seien, weil sich die Verspätung erst im Laufe der Fahrstrecke ergeben habe. Gefragt wird hier auch nach der Gleichbehandlung mit dem Bahn- und Flugverkehr.

Marginalspalte