Keine Änderung des Vereinsrecht
Berlin: (hib/JBB) Di9e Bundesregierung sieht aufgrund der gegen den ADAC erhobenen Vorwürfe keinen Handlungsbedarf, das Vereinsrecht zu verändern. Das schreibt sie in einer Antwort (18/1931) auf eine Kleine Anfrage (18/1757) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatten sich erkundigt, ob nach den erhobenen Vorwürfen gegen den ADAC, die Vergabe des Autopreises „Gelber Engel“ manipuliert zu haben, die Bundesregierung Änderungsbedarf im Vereinsrecht sieht. Schließlich spiele der ADAC eine große Rolle in der Verbraucherpolitik, da Millionen Bürger und Autofahrer den Aussagen und Test des ADAC vertrauten. Derzeit wird das Vereinsrechts des Automobilclubs vom Registergericht München geprüft. Über den Ausgang dieses Verfahrens habe die Bundesregierung derzeit keine Informationen, schreibt sie.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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