Beschwerden bei Palmöl-Projekten
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind derzeit jeweils zwei noch nicht geschlossene Fälle in Honduras und Indonesien bekannt, bei denen Beschwerden beim Compliance Advisor Ombudsmann (CAO) von Internationaler Finanz-Corporation (IFC) und Multilateraler Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) im Zusammenhang mit Palmöl-Projekten vorgetragen wurden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1588) schreibt, lasse sich keine aktuelle Tendenz einer Häufung der Beschwerden beim CAO und der Beschwerdeinstanz der Weltbank, dem Inspection Panel, erkennen.
Es sei eine Vielzahl von Fällen bekannt, „in denen eine nachhaltige Palmölproduktion signifikante Effekte bei der Einkommensschaffung und Armutsbekämpfung in den jeweiligen Plantagenregionen gehabt hat, ebenso wie ökologische Verbesserungen“, heißt es in der Antwort weiter. Hier seien die Grundsätze einer nachhaltigen Produktion, oftmals verbunden mit guten FPIC-Verfahren („free prior informed consent“) und einer transparenten Landnutzungsplanung, befolgt worden. Diese Modelle seien tragfähig und sollten in den Produzentenländern durchgängig angewandt werden.
Bekannt seien aber ebenso Fälle, bei denen die Wirkungen sich „signifikant anders“ darstellen. Dazu zählten Berichte über die Verdrängung von Kleinbauern und indigenen Gemeinden von ihrem Land beziehungsweise Intransparenz bei der Landvergabe und daraus resultierende Landkonflikte ebenso wie negative ökologische Folgen. „Die Beurteilung der Folgen hängt demnach eng mit der Frage zusammen, wie die Investition gestaltet wird und könne daher nicht allgemeingültig beantwortet werden“, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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