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23.06.2014 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 327/2014

„Sammelklagen sind bereits möglich“

Berlin: (hib/KOS) Das von der Brüsseler Kommission den EU-Mitgliedsstaaten empfohlene „System des kollektiven Rechtsschutzes existiert in Deutschland im Grundsatz bereits“: Mit dieser Feststellung in einer Antwort (18/1719) reagiert die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1470), in der sich die Grünen im Interesse einer effektiveren rechtlichen Durchsetzung von Verbraucherinteressen für die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen haben.

Aus Sicht der Regierung enthält hierzulande die Zivilprozessordnung geeignete Instrumente, „die eine gebündelte Behandlung gleich gelagerter Ansprüche ermöglichen“. Auf dieser Grundlage seien gerade in jüngerer Vergangenheit erfolgreiche Sammelklagen unter anderem gegen Banken, Energieversorger oder Versicherungsunternehmen geführt worden. Die Antwort verweist zudem darauf, dass Verbände Kollektivklagen auch nach dem Unterlassungsklagegesetz und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einreichen könnten, was in der Praxis ebenfalls mit Erfolg genutzt werde. Von der Regierung werde derzeit geprüft, „ob über die bereits bestehenden Möglichkeiten für Muster- und Sammelklagen hinaus gesetzgeberische Schritte zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes erforderlich sind“. In diese Überlegungen würden auch die Stellungnahmen der Bundesrechtsanwaltskammer einbezogen, heißt es in der Antwort. Diese Kammer begrüße zwar prinzipiell die Zielsetzung des Konzepts der EU-Kommission, übe jedoch an Einzelheiten vielfältige Kritik. Eine vollständige Übernahme des Brüsseler Modells lehnt die Regierung vor allem wegen der Vorgaben zur Finanzierung kollektiver Klagen ab, dies sei „verbraucherpolitisch nicht optimal“.

In ihrer Anfrage hatten die Grünen auf die im Juni 2013 formulierte Aufforderung der Kommission an die EU-Länder verwiesen, kollektive Rechtsinstrumente wie etwa Sammelklagen zu schaffen. Allerdings ist dieser Brüsseler Appell für die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht verbindlich.

Nach Auffassung der Oppositionspartei geht es bei Sammelklagen vor allem darum, Bürgern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. Als Beispiele wurden in der Anfrage Rückzahlungen bei überhöhten Strompreisen oder Kompensationen für Flugausfälle genannt. Solche Anliegen könnten Verbraucher mit Hilfe von Sammelklagen vor Gericht leichter und kostengünstiger durchsetzen. Im Fall von Einzelklagen, so die Fraktion, existiere bislang ein „Ungleichgewicht“ zwischen „wirtschaftlich ohnmächtigen“ Konsumenten und mächtigen Unternehmen. Dieses Missverhältnis müsse abgebaut werden. Zu dem ökonomischen Ungleichgewicht komme die Scheu vor Prozessrisiken hinzu. Im Ergebnis führe dies dazu, kritisierten die Grünen, dass Rechte und Ansprüche von Verbrauchern nur unzureichend realisiert werden könnten: „Geschädigten muss es möglich sein, sich zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Klage führen zu können.“

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