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18.06.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 322/2014

Transport und Lagerung von Uran

Berlin: (hib/JOH) Die für die Brennstoffherstellung in Deutschland benötigten Natururanmengen werden fast ausschließlich über langfristige Verträge von Produzenten aus Frankreich und Großbritannien sowie Kanada und den USA bezogen. Der Handel erfolge in der Europäischen Union über die EURATOM-Versorgungsagentur, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/1726) auf eine Kleine Anfrage (18/1466) der Fraktion Die Linke. Abgereichertes Uranhexaflorid, das als Abfallprodukt der Urananreicherung entstehe, sei nach Frankreich, Großbritannien, Schweden, die USA und Russland geliefert worden.

Die Bundesregierung betont, dass die in Deutschland gültigen Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter hohe Anforderungen für den Transport von radioaktiven Stoffen festlegten. Speziell bei Behältern zum Transport von Uranhexaflorid müsse sowohl die Radioaktivität als auch die ätzende Wirkung berücksichtigt werden. Auch müssten die Behälter nachweislich widerstandsfähig gegenüber Stößen, Druck und Feuer sein. Bei dem Brand auf der Atlantic Carrier am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen sei kein Gefahrgut freigesetzt worden, versichert die Regierung. Der Schutz von Mensch und Umwelt sei gewährleistet geblieben.

Vor Inbetriebnahme des neu errichteten Uranoxid-Zwischenlagers auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau sei am 25. Juni 2014 eine Baustandsbesichtigung vorgesehen. Dabei solle abschließend überprüft werden, ob das Bauvorhaben entsprechend der Genehmigung verwirklicht worden sei und die Bauauflagen, zum Beispiel hinsichtlich des Brandschutzes, eingehalten wurden. Die Zuständigkeit dafür liege beim nordrhein-westfälischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) als atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Betreiberfirma der Urananreicherungsanlage Gronau, URENCO, das bei der Urananreicherung entstehende Uran nicht als radioaktiven Abfall, sondern als Reststoff, der weiter verwertet werden könne, betrachte. Gleichwohl berücksichtige die Bundesregierung aus Gründen der Vorsorge die anfallenden Rückstände aus der Urananreicherung bei der Planung eines atomaren Endlagers.

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