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Deutscher Bundestag - Archiv

13.05.2014 Haushaltsausschuss (Anhörung) — hib 249/2014

Debatte über Zuschusskürzung

Berlin: (hib/MIK) Die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes werden von Experten unterschiedlich bewertet. Dies wurde am Dienstag Mittag bei der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (18/1050) deutlich. Damit will die Regierung den Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds in diesem Jahr auf 10,5 Milliarden Euro kürzen. Im vergangenen Jahr betrug der Zuschuss noch 11,5 Milliarden Euro, 2012 zahlte der Bund 14 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll der Zuschuss ab 2016 wieder 14 Milliarden Euro betragen. Mit dem Zuschuss sollen vor allem so genannte „versicherungsfremde Leistungen“ der Krankenkassen finanziert werden. Dazu gehören laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, Leistungen zur Empfängnisverhütung und Krankengeld für die Betreuung eines kranken Kindes.Für Lukas Elles vom Bundesrechnungshof (BRH) beeinträchtigt die von der Regierung geplante Kürzung des Bundeszuschusses die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsfonds nicht und geht nicht zu Lasten der Versicherten. Würde der Gesundheitsfonds in den Jahren 2014 und 2015 jedoch keine Überschüsse erzielen, würde Ende 2015 bei der vorgesehenen Kürzung des Bundeszuschusses die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquiditätsreserve unterschritten. Der BRH empfiehlt deshalb, die Finanzsituation des Gesundheitsfonds spätestens ab Mai 2015 genau zu beobachten, um gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu können. Die Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller von der Hochschule Fulda lehnen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Kürzung des Zuschusses ab, da letztlich die Bundesregierung den Bundeshaushalt zu Lasten der Beitragszahler konsolidieren würde. Die vorgesehene Kürzung ziehe zum wiederholten Male die Verlässlichkeit und Stetigkeit der Steuerfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Zweifel. Bei dem zu erwartenden steigenden Ausgabendruck, etwa durch die Reduzierung des Zwangsrabatts für verschreibungspflichtige Arzneimittel, werde die Kürzung des Bundeszuschusses die Notwendigkeit zur Einführung beziehungsweise Erhöhung von Zusatzbeiträgen erhöhen. Davon habe „erhebliche Auswirkungen“ vor allem auf Versicherte mit niedrigem und mittleren Einkommen.Für Professor Klaus-Dirk Henke, Technische Universität Berlin, hat die Kürzung des Zuschusses keine Auswirkungen auf die Leistungen. Es sei „politikökonomisch“ verständlich, dass bei den Konsolidierungsbedürfnissen des Bundeshaushalts die „ungewöhnlich gute Finanzlage des Gesundheitsfonds und der gesetzlichen Krankenkassen“ herangezogen wird. „Wünschenswert wäre für die Zukunft, dass die versicherungsfremden Leistungen klar und dauerhaft nicht nur qualitativ erfasst, sondern auch mit den dazugehörenden Ausgaben und Mindereinnahmen veröffentlicht werden“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Professor Volker Ulrich, Universität Bayreuth, sieht das Dilemma der widersprüchlichen Einschätzungen zu Kürzungen des Bundeszuschusses darin, dass man jede Meinung vertreten könne, solange es keine verbindliche Koppelung der Höhe des Bundeszuschusses an der Entwicklung klar definierter Ausgaben gibt, die über Steuern zu finanzieren sind. Für ihn macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, dass der Bund über Kredite Zinsen bezahlt, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig 30 Milliarden Euro Überschüsse bestehen. Die seit 2010 jedes Jahr erzielten Überschüsse und wachsenden Rücklagen hätten auch nicht zu einer Qualitätsoffensive der Krankenkassen geführt, so dass die Krankenkassen die finanziellen Spielräume kaum genutzt hätten.

13.05.2014 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 249/2014

Bundesrat will Steuervereinfachung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat einen umfangreichen Plan zu Steuervereinfachungen vorgelegt. In einem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (18/1290) wird unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Erhöhung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen sowie die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer vorgeschlagen. So sollen etwa die Einzelnachweise für die Kosten der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht mehr notwendig sein. Statt dessen soll der typische Aufwand pauschal mit 100 Euro im Monat anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen. „Die Vorliegende Pauschalierung bewirkt ein spürbare Entlastung für beide Seiten“, argumentiert der Bundesrat. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der den Arbeitnehmern den Nachweis geringer Werbungskosten erspart, soll um 130 auf 1.140 Euro angehoben werden. „Dies bezieht etwa eine Million Arbeitnehmer zusätzlich in die Vereinfachungsfunktion des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ein und entlastet sie vom Einzelnachweis der Werbungskosten“, argumentiert der Bundesrat. Bei den Pflegekosten soll die bisher übliche pauschale Kürzung dieser Kosten um die Haushaltsersparnis (bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim) entfallen. Statt dessen sollen die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung bei einer Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein. Sie könnten aus den Abrechnungen der Heimbetreiber direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Die Heimbetreiber würden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Gegensatz zu früher heute getrennt von den sonstigen Kosten ausweisen, so dass diese Kosten direkt den steuerlich nicht relevanten Ausgaben zugeordnet werden könnten.Die Behinderten-Pauschbeträge sollen nach Vorstellungen des Bundesrates durch Zuschläge erhöht werden. So soll der Pauschbetrag bei einem Grad der Erwerbsminderung von 30 Prozent von 310 Euro auf 400 Euro erhöht werden. Bei einem Grad der Erwerbsminderung von 50 Prozent soll der Pauschbetrag von 570 auf 740 Euro steigen und bei einem Erwerbsminderungsgrad von 100 Prozent von 1.420 auf 2.130 Euro. Außerdem soll der Geltungsbereich des Pauschbetrages auf sämtliche krankheits- oder behinderungsbedingten Aufwendungen ausgedehnt werden. Soweit tatsächlich höhere Aufwendungen angefallen sind, könnten diese insgesamt per Einzelnachweis berücksichtigt werden. Einschränken will der Bundesrat die Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen. Dazu dienen soll die Einführung eines Sockelbetrages von 300 Euro, bis zu dem Rechnungsbeträge bei der Ermittlung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen unberücksichtigt bleiben. Das wirke wegen der niedrigeren Fallzahlen vereinfachend, und zudem würden unerwünschte Mitnahmeeffekte reduziert. Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren sollen in Zukunft für zwei statt für ein Kalenderjahr gelten.Die Bundesregierung bezeichnet in ihrer Stellungnahme die Steuervereinfachung als wichtiges politisches Anliegen, lehnt die Vorschläge der Länder jedoch entweder ab oder bezeichnet sie als „nicht zielführend“.

13.05.2014 Inneres — Antwort — hib 249/2014

Mehr Fristverträge in Bundesministerien

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in Bundesministerien sowie Bundesämtern und -behörden befristet Beschäftigten (ohne militärisches Personal) ist von gut 14.000 Ende Juni 2012 auf fast 15.300 Mitte 2013 angestiegen. Damit hat sich ihr Anteil an den insgesamt Beschäftigten von 5,4 Prozent Mitte 2012 auf 6,0 Prozent Ende Juni 2013 erhöht, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/1323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1201) weiter hervorgeht. Danach lag der Anteil der Arbeitnehmer mit Zeitvertrag an der Gesamtzahl der Beschäftigten Mitte 2013 am niedrigsten beim Bundesfinanzministerium mit 1,0 Prozent, gefolgt vom Bundesinnenministerium mit 3,0 Prozent und dem Verteidigungsministerium (ohne militärisches Personal) mit 4,2 Prozent. Den höchsten Anteil verzeichnete den Angaben zufolge das Bundeslandwirtschaftsministerium mit 27,6 Prozent vor dem Bundesgesundheitsministerium mit 25,5 Prozent und dem Bundesumweltministerium mit 21,5 Prozent. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium verweisen in diesem Zusammenhang darauf, das in ihrem Bereich zahlreiche wissenschaftliche Forschungsprojekte und Aufgaben übernommen würden, die befristet seien. Die auf Zahlen des Statistischen Bundesamts beruhenden Angaben berücksichtigen laut Vorlage „den unmittelbaren Bundesdienst einschließlich der Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland“, während die Zahl geringfügig Beschäftigter nicht nicht enthalten ist. Zur Frage, wie hoch die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten im laufenden Jahr liegen wird, schreibt die Bundesregierung, für 2014 sei bezogen auf die Bundesverwaltung insgesamt „nach aktueller Planung keine erhebliche Veränderung gegenüber dem Jahr 2013 zu erwarten“.

13.05.2014 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 249/2014

EU verlangt Ausschreibungen

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung erneuerbarer Energien muss auf Grund europäischer Regelungen in Zukunft ausgeschrieben werden. In einer Testphase ab 2015 soll die Förderung von mindestens fünf Prozent der geplanten neuen Installationen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren vergeben werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/1298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1182). Als 2017 sei die Umstellung auf eine technologieneutrale Ausschreibung als Grundsatz der Förderung vorgegeben. Damit sollen die Ziele der Energiewende kostengünstiger erreicht werden. Die Bundesregierung geht zwar weiterhin davon aus, dass es sich beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht um eine Beihilfe handelt, stellt aber andererseits fest: „Die Europäische Kommission hat in ihrem Eröffnungsbeschluss zum Beihilfeverfahren zum EEG vom 18. Dezember 2013 festgestellt, dass sie das EEG als Beihilfe einstuft.“ Um Risiken zu minimieren, sei es deshalb geboten, die EEG-Novelle so auszugestalten, dass sie mit den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission kompatibel sei.

13.05.2014 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 249/2014

Reexporte von Rüstungsexporten

Berlin: (hib/HLE) 2005 und 2006 hat die Bundesregierung der Weitergabe von insgesamt 100 aus Beständen der frühen Nationalen Volksarmee der DDR stammenden Schützenpanzer von Griechenland an den Irak zugestimmt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/922) nach Reexporten deutscher Rüstungsgüter mit. Außerdem wurde 2013 der Weitergabe von zwei aus Beständen der Bundeswehr stammenden Schnellbooten ohne Bewaffnung von Griechenland an Libyen zugestimmt. Die Antwort enthält Aufstellungen über weitere Reexporte von deutschen Rüstungsgütern sowie von nicht genehmigten Reexporten. Fälle nicht genehmigter Reexporte waren G36-Sturmgewehre nach Georgien sowie G36-Sturmgewehre und MP5-Maschinenpistolen nach Libyen.

13.05.2014 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 249/2014

Kein LNG-Terminal in Deutschland in Planung

Berlin: (hib/HLE) In der Europäischen Union sind derzeit 20 Terminals zum Import von Flüssiggas (LNG, Liquified Natural Gas) in Betrieb. Weitere sieben Anlagen seien im Bau, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1145). In Deutschland sei in den 70er-Jahren ein LNG-Terminal in Wilhelmshaven geplant, aber nicht realisiert worden Derzeit seien keine konkreten Planungen bekannt, schreibt die Bundesregierung, die in der Antwort aber auch feststellt, dass ein LNG-Terminal „als zusätzliche Importinfrastruktur zu einer höheren Versorgungssicherheit beitragen“ würde.