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12.05.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 247/2014

Abschuss eines syrischen Kampfjets

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Informationen aus eigener Erfassung zum Abschuss eines syrischen Kampfflugzeuges durch das türkische Militär Ende März dieses Jahres vor. Der von der Türkei benannte Luftraum liege außerhalb der Bereiche, die durch die Radarsysteme der in Kahramanmaras stationierten deutschen „Patriot“-Systeme aufgefasst werden, heißt es einer Antwort der Bundesregierung (18/1275) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1159). Das türkische Luftraumüberwachungszentrum Diyarbakir habe am 23. März eine Verletzung des türkischen Luftraums an die Nato gemeldet. „Anhand von Daten aus dem übergeordneten Luftlagebild der Nato kann diese jedoch weder bestätigt noch dementiert werden“, schreibt die Bundesregierung. Die Zyklen, in denen das übergeordnete Luftlagebild aktualisiert werde, bieten hierzu keine hinreichende Auflösung, Flugparamater wie Höhe, Position, Geschwindigkeit ließen zwischen zwei Zyklen lassen nicht exakt bestimmen.Die Bundesregierung betont, dass trotz der Integrierten Luftverteidigung der Nato ein Waffeneinsatz „grundsätzlich in hoheitlicher Verantwortung der jeweiligen Nation durchgeführt“ wird beziehungsweise durch die Nation abschließend gebilligt werden muss. Im Fall des Abschusses des syrischen Flugzeugs sei die Nato durch das türkische Militär informiert worden. „Alle Maßnahmen, die zur Bekämpfung des syrischen Luftfahrzeuges führten, fanden jedoch unter nationalem türkischem Kommando und nach türkischen Einsatzregeln“ statt. Der Nato unterstellte Kräfte seien an diesem Einsatz nicht beteiligt gewesen.

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