+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

05.05.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 224/2014

Kampf gegen Wilderei geschützter Arten

Berlin: (hib/JOH) Zur Bekämpfung der rasant angestiegenen Wilderei beim afrikanischen Elefanten und beim illegalen Elfenbeinhandel sind zusätzlich zu den Beschlüssen bei Konventionen hochrangige politische Gespräche vor allem mit Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern von illegalem Elfenbein erforderlich. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1243) auf eine Kleine Anfrage (18/1072) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem verweist sie darauf, dass sie den Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten im Dezember 2013 in Botswana initiiert und unterstützt habe. Dieser habe dringliche Schutzmaßnahmen festgelegt. Außerdem setze sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine Reduzierung der Nachfrage nach Elfenbein, insbesondere in China, ein. In Bezug auf eine Nachfragereduzierung seien in Verhandlungen mit China „gewisse Erfolge“ erzielt worden, schreibt die Regierung.Weiter schreibt sie, sie unterstütze die in der am 13. Februar 2014 verabschiedeten Londoner Erklärung festgehaltenen Ausführungen zur Bereitstellung von Mitteln aus der Globalen Umweltfazilität (GEF) zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels. Wesentliche Elemente der Londoner Erklärung zur nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung des Vollzugs seien feste Bestandteile der deutschen Entwicklungspolitik. Deutschland sei „kein relevantes Zielland für illegales Elfenbein“, heißt es in der Antwort weiter. So seien seit dem 1. Januar 1996 insgesamt zirka 200 Stoßzähne und weitere 53 Elfenbein-Kleinteile aus rohem Elfenbein von den zuständigen deutschen Zollbehörden beschlagnahmt worden, darüber hinaus rund 6.700 Elfenbeinschnitzereien. Da mit der Zerstörung dieser marginalen Mengen nach Auffassung der Bundesregierung „kein national noch international sichtbares Zeichen gegen die Wildtierkriminalität“ gesetzt werden könne, sehe die Bundesregierung wie auch viele weitere Unterzeichner der Londoner Erklärung von einer Zerstörung von konfisziertem Elfenbein ab.

Marginalspalte