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19.03.2014 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 139/2014

Grüne fragen nach Fluggastrechten

Berlin: (hib/KOS) Kritik an der Absicht der EU-Kommission, Airlines im Falle von Flugverspätungen nicht mehr wie bislang bei dreistündigen, sondern erst bei längeren Wartezeiten zu Entschädigungszahlungen an Passagiere zu verpflichten, üben die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/808). Je nach Dauer der Flugstrecke sollen nach dem Willen Brüssels Ausgleichszahlungen an Fluggäste künftig erst nach fünf, neun oder zwölf Stunden fällig werden. Die Grünen verweisen darauf, dass auch das EU-Parlament diese Pläne als deutliche Verschlechterung im Vergleich zu den derzeit geltenden Regelungen kritisiert habe. Im Rahmen eines umfangreichen Fragenkatalogs will die Fraktion von der Regierung u. a. wissen, ob für den „Erhalt des bestehenden Schutzniveaus“, das die Große Koalition in Brüssel durchsetzen wolle, die Bewahrung des Schwellenwerts von drei Stunden Verspätung eine „zentrale Norm im Regelungsgefüge darstellt“. Erläutern soll die Regierung, ob durch die von der EU-Kommission propagierten neuen Entschädigungsregeln rund 70 Prozent der heute Anspruchsberechtigten keine Ausgleichszahlung mehr bekommen würden. Die Grünen fürchten, dass Flugzeiten künftig nur noch „unverbindliche Absichtserklärungen“ seien, da die Airlines die verringerte Zahl von Entschädigungsfällen kaum noch als Sanktion empfinden würden. Erläutern soll die Regierung auch, wie viele Übernachtungen zu welchen Kosten Fluggesellschaften übernehmen sollen, wenn Passagiere gar nicht weiterbefördert werden können. Auf Kritik stößt bei der Fraktion im Übrigen der Vorschlag der Brüsseler Kommission, die „außergewöhnlichen Umstände“ weiter zu fassen, die im Fall von Verspätungen und Annullierungen Airlines von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen freistellen. In der Anfrage wird moniert, dass dies künftig selbst für gewöhnliche technische Defekte an einem Flugzeug gelten solle.

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