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27.03.2014 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 158/2014

Verfahren nach Anti-Terror-Paragrafen

Berlin: (hib/KOS) Im Jahr 2013 wurden nach den im Strafgesetzbuch verankerten Anti-Terror-Paragrafen 129, 129a und 129b nur in begrenztem Rahmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch nur wenige Anklagen erhoben. Viele dieser Ermittlungen wurden wieder eingestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/759) auf eine Kleine Anfrage der Linken (18/663) hervor. Die Fraktion hatte ausgeführt, dass Strafverteidiger und Bürgerrechtsgruppen schon seit Jahren die Abschaffung dieser umstrittenen Regelungen fordern.

Wie es in der Antwort der Regierung heißt, wurden im Bereich Linksterrorismus 2013 vom Generalbundesanwalt nach dem Paragrafen 129a keine neuen Ermittlungen unter dem Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder der Werbung für solche Gruppierungen eingeleitet. Auch habe die Karlsruher Behörde keine Verfahren dieser Art von den

Staatsanwaltschaften der Länder übernommen. Im Blick auf Rechtsterrorismus eröffnete 2013 laut Antwort der Generalbundesanwalt nach Paragraf 129a zwei Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte. V-Leute seien in diesen neuen Verfahren weder angeworben noch eingesetzt worden. Gegen keinen Beschuldigten wurde nach Angaben der Regierung Untersuchungshaft angeordnet. Anklagen wurden im zurückliegenden Jahr nicht erhoben.

Nach Paragraf 129, bei dem es um kriminelle Vereinigungen geht, wurde laut Antwort im vergangenen Jahr vom Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte neu eröffnet. Zur Erhebung von Anklagen kam es 2013 nicht.

Etwas anders sieht es nach den Erläuterungen der Regierung beim Paragrafen 129b aus, der sich mit kriminellen und terroristischen Vereinigungen befasst, die im Ausland ihre Wurzeln haben. Danach wurden 2013 vom Generalbundesanwalt oder von Staatsanwaltschaften auf Länderebene insgesamt 59 Ermittlungsverfahren gegen 80 Beschuldigte neu eingeleitet. Dabei sei gegen acht Personen Untersuchungshaft angeordnet worden. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden vergangenes Jahr 60 Ermittlungsverfahren gegen 63 Beschuldigte eingestellt, wobei diese Verfahren auch aus Vorjahren datieren können. Wegen Straftaten im Zusammenhang mit Paragraf 129b habe der Generalbundesanwalt 2013 Anklagen gegen sechs Personen erhoben, all diese Klagen seien zur gerichtlichen Hauptverhandlung zugelassen worden. Laut Regierung wurden 2013 zehn Urteile gegen zwölf Angeklagte gefällt, wobei die Prozesse schon im Vorjahr begonnen haben können. In fast allen Fällen wurden mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt. Die Anklagen betrafen nach den Ausführungen in der Antwort mehrere ausländische terroristische Vereinigungen wie etwa al-Qaida, die kurdische PKK oder die Islamische Dschihad Union.

In ihrer Anfrage hatte die Linke angezweifelt, dass angesichts der hohen Zahl von eingestellten Ermittlungsverfahren einerseits und der erheblichen negativen Folgen für die Betroffenen solcher Ermittlungen beispielsweise im Berufsleben andererseits bei den Anti-Terror-Paragrafen noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelte. Dazu heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung hält den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt.“ Im Übrigen könnten Betroffene etwaige Entschädigungsansprüche rechtlich geltend machen.

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