„Änderung der Geschäftsordnung“
Berlin: (hib/STO ) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dringen auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages „zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition“ in der laufenden Legislaturperiode. In einem gemeinsamen Antrag (18/379) fordern die beiden Oppositionsfraktionen, dass Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch „von zwei Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“, gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten.
Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Links- und der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. „Vielmehr ist auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten“, heißt es in der Vorlage. In der Begründung schreiben die beiden Fraktionen, die Geschäftsordnung des Bundestages sei „nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Regierungsfraktionen - wie jetzt die große Koalition - über eine extrem große Mehrheit verfügen“.
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