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13.01.2014 Bildung und Forschung — Antwort — hib 014/2014

US-Militäraufträge an Hochschulen

Berlin: (hib/ROL) Aus Sicht der Bundesregierung ist die Beteiligung von öffentlichen Forschungseinrichtungen an wehrtechnischer Forschung grundsätzlich nicht zu beanstanden, zumal dies auch der zivilen Forschung zusätzliche Impulse geben kann. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/119) hervor. Danach wird das zum Beispiel das Fraunhofer Institut für Kurzzeitdynamik/Werkstoffforschung bei drei Projekten vom US-Verteidigungsministerium mit insgesamt 251.548 US-Dollar unterstützt, das Alfred-Wegener-Institut mit 973.698 US-Dollar und das KIT für Theoretische Physik mit 571.344 US-Dollar. Insgesamt listet die Bundesregierung in ihrer Antwort eine detaillierte Tabelle mit allen Fördermitteln auf und geht auf einzelne Projekte und ihre Ziele ein.

Nach Einschätzung der Linken herrscht in der deutschen Öffentlichkeit große Verunsicherung darüber, in welchem Umfang Vorbereitungen zu militärischen Angriffen oder Geheimdienstaktivitäten von der US-Administration in Deutschland getroffen werden und welche Rolle die Bundesregierung, die deutschen Behörden oder andere öffentliche Institutionen dabei spielen, hatte die Linke in ihrer Anfrage geschrieben.

In ihrer Anfrage hatte die Linke auch wissen wollen, ob Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen dem US-Verteidigungsministerium und dessen angegliederten Behörden in Deutschland auf Bundes-, Landes oder Hochschulebene genehmigungspflichtig sind. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Grundlagen für die Exportkontrollen international im Rahmen der Exportkontrollregime vereinbart seien. Dazu gehörten auch Listen für zu kontrollierende Güter und Technologien. Für Forschungsverträge oder Forschungskooperationen könnten im Einzelfall Genehmigungserfordernisse für die geplante Ausfuhr von Waren und Technologie der Güterlisten oder für bestimmte Verwendungen im Bereich von Massenvernichtungswaffen und Rüstung nötig sein. Das gleiche gelte für Dienstleistungen oder Maßnahmen der technischen Unterstützung, wozu auch Schulungen zählten. Die Beschränkungen für gelistete Technologie würden jedoch nicht für den Bereich der allgemeinen Grundlagenforschung gelten. Die Regeln der Exportkontrolle und ihre effektive Anwendung würden international wie national regelmäßig überprüft und fortentwickelt.

Gleichzeitig stellt die Bundesregierung aber auch fest, dass das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr oder seine angegliederten Institutionen keinen Zugriff auf die Forschungsergebnisse hätten.

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