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29.01.2014 Ausschuss für Wirtschaft und Energie — hib 041/2014

Antrag zu Ausnahmen beim EEG erfolglos

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/291) abgelehnt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ab. Neben Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Fraktion Die Linke für den Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, schnell einerseits die europarechtswidrigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zu ändern und „gleichzeitig das von allen Fraktionen im Bundestag getragene effiziente und erfolgreiche System der Einspeisevergütungen im EEG zu erhalten“. Hintergrund des Antrages ist ein von der EU-Kommission eröffnetes Beihilfeprüfverfahren zu den Ausnahmeregelungen im EEG, die in der letzten Legislaturperiode noch ausgeweitet worden waren.

In einer Debatte des Ausschusses bezeichnete die CDU/CSU-Fraktion die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen als wichtig und richtig. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die SPD-Fraktion äußerte sich kritisch zu der Ausweitung der Ausnahmeregelungen. In der Analyse sei man mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einig. Die Eröffnung des EU-Verfahrens führe dazu, dass 2015 keine Bescheide für Ausnahmen von der EEG-Umlage verschickt werden dürften. Das bedeute, dass alle Unternehmen die volle Umlage zu zahlen hätten. Daher müsse man schnell zu einer europarechtskonformen Lösung kommen, aber ohne sich schon auf eine Regelung wie von den Grünen gefordert festzulegen.

Die Fraktion Die Linke warnte davor, dass durch das EU-Verfahren das gesamte EEG in Frage gestellt werden könnte. Es sei ein Fehler gewesen, immer mehr Unternehmen in die Ausnahmeregelungen einzubeziehen. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten die Eröffnung des Beihilfeverfahrens als nicht überraschend. In der letzten Legislaturperiode seien viele Gelegenheiten verpasst worden, das Verfahren zu vermeiden.

Die EEG-Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Ein Großteil der nach der (BesAR) entlasteten Unternehmen zahle jedoch lediglich eine Umlage von 0,05 Cent, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag fest. Nachdem die BesAR-Schwellenwerte durch die schwarz-gelbe Koalition 2012 stark gesenkt worden seien, würden inzwischen sogar Großbäckereien und Hähnchenmastanlagen eine stark verringerte EEG-Umlage zahlen. Die Zahl der begünstigten Betriebe sei von 979 (2012) auf rund 2.100 gestiegen. Deutschen Unternehmen drohten durch das Beihilfeverfahren damit unter Umständen Nachzahlungen in Millionenhöhe„, so die Fraktion.

Die Bundesregierung erklärte in einem Bericht für den Ausschuss, die Besondere Ausgleichsregelung beinhalte keine Begünstigung, sondern stelle “einen Ausgleich dar für die auf Grund der national isolierten EEG-Belastungen verminderte internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen„. Durch das EEG bedingte Nachteile würden ausgeglichen. Die Bundesregierung will sich “intensiv für einen finalen positiven Beschluss durch die EU-Kommission in 2014 einsetzen„, wurde versichert. Parallel dazu würden “eine zügige nationale, EU-rechtskonforme Reform des EEG vorgenommen sowie parallele Verhandlungen zu den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien geführt, in deren Rahmen sich auch das neue EEG bewegen muss„, so die Stellungnahme der Bundesregierung.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschuss auf Vorschlag der SPD-Fraktion den Abgeordneten Klaus Barthel (SPD-Fraktion) zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Barthel gehört dem Deutschen Bundestag seit 1994 an.

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