Im Bundestag notiert: Barrierefreiheit im Bahnverkehr
Berlin: (hib/MIK) Der Bund hält für Neubauten und umfassende Umbauten von Bahnhöfen an der Regelbahnsteighöhe von 76 cm über Schienenoberkante fest. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14608) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14514) zur Barrierefreiheit im Bahnverkehr. Eine Bahnsteighöhe von 55 cm kann jedoch für eine Übergangszeit und beschränkt auf bestimmte örtliche Besonderheiten nicht ausgeschlossen werden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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