Bundesregierung zu Agrogentechnik
Berlin: (hib/ROL) Projekte zur Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Nutztieren werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht gefördert. „Aktivitäten im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten sind auf sicherheitsrelevante Fragestellungen ausgerichtet“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Forschungsförderung des Bundes für die Agrogentechnik“ (17/14350). Eine detaillierte Auflistung sowie eine eindeutige und trennscharfe Kalkulation sei aufgrund von Abgrenzungsfragen nicht möglich. Im Bundeslandwirtschaftsministerium gäbe es seit 2005 in etwa 75 Projekten einen Bezug zur Forschung beziehungsweise Sicherheitsforschung im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen.
Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage (17/13984) nach den öffentlichen Ausgaben gefragt, um eine objektive Bewertung der Vor- und Nachteile der Agrogentechnik vornehmen zu können. Nach Auffassung der Grünen gilt nach dem Rückzug großer deutscher Unternehmen aus dem europäischen Markt die Agrogentechnik in Europa als vorerst gescheitert. Bereits seit Beginn des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen vor 20 Jahren hätten Kritiker vor den ökologischen, gesundheitlichen und sozioökonomischen Risiken dieser Technologie gewarnt.
In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Pflanzenforschung einen methodenoffenen Ansatz fördere. Damit verfolge das BMBF das Ziel, den bestmöglichen Forschungsansatz zur Lösung dieser auch gesellschaftlich relevanten Fragestellung zu erhalten. Dementsprechend seien die Förderbekanntmachungen technologieoffen gestaltet. Projekte, die gentechnisch veränderte Pflanze nutzen, fänden sich in verschiedenen Förderinitiativen. Eindeutige und trennscharfe Angaben zur Höhe der Förderung seien aufgrund vielfältiger Abgrenzungsfragen nicht möglich, schreibt die Bundesregierung. Das BMBF fördere keine Projekte, in denen gentechnisch veränderte Nutztiere entwickelt werden. Zur Entwicklung neuer Therapie- und Präventionsverfahren in der Gesundheitsforschung würden Tiermodelle eingesetzt. Dabei kämen auch gentechnisch veränderte Tierlinien zum Einsatz. Eindeutige und trennscharfe Angaben zur Höhe der Förderung der Entwicklung gentechnisch veränderter Tierlinien in den Projekten seien aber aufgrund vielfältiger Abgrenzungsfragen auch hier nicht möglich.
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