Im Bundestag notiert: ungerechtfertigte Erstattung von Kapitalertragsteuer
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann den fiskalischen Gesamtschaden und die Gesamtsteuerausfälle durch ungerechtfertigte Erstattung von Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit um den Dividendenstichtag über ausländische Banken gehandelten Aktien nicht beziffern. Die Gestaltungen seien verdeckt erfolgt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13638) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13233). Die Antwort enthält eine umfassende Darstellung dieser nach einer Gesetzesänderung nicht mehr möglichen Gestaltungen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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