Nachtragsetat über acht Milliarden Euro für Hochwasserhilfe
Berlin: (hib/MIK) Zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe will der Bund in diesem Jahr acht Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung soll die Neuverschuldung ebenfalls um acht Milliarden Euro erhöht werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/14000) über die Feststellung eines Nachtragsetats für das Haushaltsjahr 2013 hervor. Danach sollen die Ausgaben statt 302 Milliarden Euro insgesamt 310 Milliarden Euro betragen. Die Neuverschuldung soll von 17,1 Milliarden Euro, wie bisher eingeplant, auf 25,1 Milliarden Euro steigen.
Durch das Hochwasser im Mai und Juni des Jahres 2013 sind große Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen entstanden, schreibt die Regierung zur Begründung. Neben den bisher zur Verfügung gestellten oder noch zu stellenden Soforthilfen müssten Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund seien in den kommenden Jahren „erhebliche“ finanzielle Anstrengungen notwendig, um diese Schäden zu beseitigen und die zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Diese Maßnahmen könnten mit den bisher verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden. Daher hätten Bund und Länder beschlossen, einen nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen von acht Milliarden Euro zu gründen, der als Sondervermögen des Bundes errichtet werden soll. Um den Bund zur Errichtung des Fonds und zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu ermächtigen, bedürfe es des vorliegenden Nachtragshaushaltes, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Bundestag wird am Dienstag in einer Sondersitzung ab 9.00 Uhr erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Verabschiedet werden soll das Gesetz am kommenden Freitag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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