Einführung einer Vermögensabgabe abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben einen Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Vermögensabgabe zurückgewiesen. Die Fraktion hatte in einem Gesetzentwurf (17/10770) die Einführung der Abgabe verlangt, da die Finanz- und Wirtschaftskrise tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen habe. Die Kosten zur Bewältigung würden auf rund 100 Milliarden Euro geschätzt. Daher müsse es eine einmalige Vermögensabgabe geben, die von den reichsten 0,5 Prozent der Bevölkerung erhoben werden solle, erklärte die Fraktion in der Sitzung. Der Gesetzentwurf wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür stimmte.
Wie die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf schreibt, soll die Vermögensabgabe 1,5 Prozent des Vermögens betragen und über einen Zeitraum von zehn Jahren erhoben werden. Zahlungspflichtig sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland und mit einem Nettovermögen von über einer Million Euro. Für Kinder soll es einen zusätzlichen Freibetrag von 250.000 Euro geben.
Die Fraktion verweist zur Begründung der Vermögensabgabe auf den Anstieg der Staatsverschuldung in den letzten Jahren um mehr als 400 Milliarden auf nunmehr zwei Billionen Euro. Der Bund habe Garantien im Umfang von über 150 Milliarden Euro zugunsten maroder Banken bereitstellen müssen, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Hinzu seien milliardenschwere Konjunkturpakete gekommen, um den Absturz der Wirtschaft zu bremsen. „Bislang dauert die Krise unverändert an, und die Schätzungen für die Kosten der Krise steigen noch immer“, stellt die Fraktion fest. „Diese Lasten sollten nicht durch alle Steuerzahler, durch die Schwächsten über Sozialkürzungen oder künftige Generationen über zusätzliche Verschuldung getragen werden. Gerecht ist, dass diejenigen die Lasten tragen, die am meisten leisten können.“
Zur Ausgestaltung ihres Gesetzentwurfs schreibt die Fraktion, durch die hohen Freibeträge sei garantiert, dass nur der reichste Teil der Bevölkerung von der Vermögensabgabe betroffen sei. Geldvermögen, das zur Altersvorsorge angespart wurde, soll durch einen besonderen Freibetrag geschützt werden. Auch besonders gebundenes Betriebsvermögen soll durch einen Freibetrag von fünf Millionen Euro „aus Gründen der Gemeinwohlbindung der Unternehmen, der Arbeitsplatz- und Liquiditätserhaltung“ geschützt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Entwurf strikt ab. Ein Sprecher sagte, man befinde sich damit in bester Gesellschaft mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), der sich im Prinzip ebenfalls gegen eine Vermögensabgabe ausgesprochen habe. Dies wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aber zurückgewiesen. Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion warnte vor Wettbewerbsverzerrungen zugunsten großer DAX-Konzerne, die im Gegensatz zu Familienunternehmen die Abgabe nicht zu zahlen hätten.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion warf der Union vor, Angst zu verbreiten. Die SPD-Fraktion setzte sich für eine Reaktivierung der Vermögensbesteuerung ein. Dabei werde man einen rechtlich sicheren Weg gehen. Das Aufkommen aus der Vermögensbesteuerung solle wie schon bei der inzwischen nicht mehr erhobenen Vermögensteuer den Ländern zustehen.
Die FDP-Fraktion sprach von erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bei der Vermögensabgabe. Auch könne angesichts der höchsten Steuereinnahmen der Geschichte nicht mit Notzeiten argumentiert werden. Die Abgabe sei auch nicht mit dem steuerlichen Leistungsprinzip vereinbar, sagte ein Sprecher der FDP-Fraktion, der der SPD-Fraktion vorwarf, nicht konkret zu sagen, wie sie sich die Vermögensteuer vorstelle.
Die Linksfraktion warf der FDP-Fraktion vor, Vermögen schonen zu wollen. Aber die gesellschaftliche Debatte habe sich verändert. Es gebe eine „wahnsinnige Vermögenskonzentration“. Und starke Schultern könnten mehr tragen als schwache. Der Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehe in die richtige Richtung. Gebraucht werde aber auch eine Vermögensteuer.
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