Erwerbergemeinschaft musste keine Grunderwerbsteuer bezahlen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich bei den erzielten Kaufpreisen für die TLG Immobilien GmbH und die TLG WOHNEN GmbH um die besten erzielbaren Marktpreise für die beiden Unternehmen gehandelt hat. An den Mietverträgen ändere sich nichts, und die Sozialcharta sei von den Vertragspartnern unterzeichnet worden, heißt es in den Antwort der Bundesregierung (17/13359) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13048). Nach Angaben der Bundesregierung zahlten die TAG Administration GmbH 206,7 Millionen Euro für ihre Anteile und die TAG Beteiligungs GmbH & Co. KG 11,1 Millionen Euro. Auf Fragen der Fraktion teilt die Bundesregierung mit, ihr sei bekannt gewesen, dass beide Unternehmen der TAG Immobilien AG gehören. Grunderbsteuer hätten die Unternehmen nicht zahlen müssen, „weil kein Erwerber das erforderliche Quantum von mindestens 95 vom Hundert der Anteile an der grundstückbesitzenden TLG WOHNEN GmbH erworben hat“. Das Bundesfinanzministerium sei aus beihilferechtlichen Gründen gehindert gewesen, Erwerbergemeinschaften aus dem Privatisierungsverfahren auszuschließen.
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