Bei Software das Urheberrecht verteidigen
Berlin: (hib/KOS) Sorge über die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten von Softwarefirmen äußern CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/13086). Diesen Unternehmen drohen aus Sicht der vier Fraktionen Gefahren durch eine zunehmende Patentierung von Computerprogrammen, die vom Europäischen Patentamt (EPA) betrieben und durch Urteile des Bundesgerichtshofs befördert werde. Mittlerweile liege die Zahl solcher EPA-Patente bei Software nach Schätzungen „im hohen fünfstelligen Bereich“. Kritisiert wird, dass diese fortschreitende Patentierung von Computerprogrammen die eigentlich durch das Urheberrecht gewährleisteten wirtschaftlichen Verwertungsrechte von Softwarefirmen unterlaufe. Faktisch würden solche Betriebe die „urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen“ verlieren und seien obendrein unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Dies werde „Monopolisierungstendenzen“ in der Softwarebranche mit ungünstigen Auswirkungen auf die Innovationsdynamik in diesem Sektor nach sich ziehen. Da das Urheberrecht garantiere, dass Softwareentwicklern die wirtschaftlichen Erträge ihrer Programme zuflössen, zielt der Antrag auf eine spürbare Eindämmung des Patentschutzes in diesem Bereich. Ausnahmen von der Regel, dass Computerprogramme von einer Patentierbarkeit auszunehmen seien, müssten sich wenige Fälle beschränken. Im Detail fordern die vier Fraktionen u.a., dass der Patentschutz Open-Source-Projekte nicht beeinträchtigen dürfe.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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