Ungekürzte Rente für DDR-Flüchtlinge und Ausgereiste
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke macht sich für die Renten von DDR-Flüchtlingen, Abgeschobenen und Ausgereisten stark. In einem Antrag (17/13453) schreibt sie, dass die von dieser Personengruppe in der DDR geleisteten Arbeitsjahre ursprünglich voll vom bundesdeutschen Rentensystem anerkannt worden sind. Mit dem Rentenüberleitungsergänzungsgesetz von 1993 seien diese Ansprüche jedoch nur noch für die Geburtsjahrgänge vor 1937 unter Bestandsschutz gestellt worden. Die Linke fordert deshalb für alle, die nach 1936 geboren sind und bis zum Tag des Mauerfalls, dem 9. November 1989, die DDR verlassen haben, für ihre DDR-Erwerbsbiografie wieder rentenrechtliche Ansprüche gemäß dem damals geltenden Fremdenrentengesetz (FRG) zuzuerkennen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass es viele Betroffene als demütigend empfänden, nach dem vollzogenen Bruch in ihrem Leben im Zusammenhang mit der Altersversorgung nachträglich wieder zu DDR-Bürgern gemacht zu werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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