Koalitionsfraktionen: AKW-Betreiber sind an Produktions- und Entsorgungskosten ausreichend beteiligt
Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Koalitionsmehrheit im Petitionsausschuss tragen die Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland sowohl die Kosten für die Stromproduktion als auch für die Entsorgung der atomaren Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip. Mit den Stimmen von Union und FDP entschied der Ausschuss daher in seiner Sitzung am Mittwochmorgen, das Petitionsverfahren zu einer Eingabe mit der Forderung nach einer Übernahme der Kosten durch die Betreiber abzuschließen. Dem Anliegen sei entsprochen worden, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Die Oppositionsfraktionen bewerteten dies anders und sprachen sich für eine Überweisung der Petition „als Material“ an das Bundesumweltministerium aus, „soweit die Bundesregierung aufgefordert wird, die Atomwirtschaft stärker als bisher für die externen Kosten des Betriebs von Atomkraftwerken heranzuziehen und auf diese Weise die Stromsubstitution durch erneuerbare Energien voranzutreiben“.
In der Petition wurde gefordert, die durch die Produktion von Strom aus Atomkraftwerken anfallenden Kosten vollständig von den produzierenden Kraftwerksbetreibern übernehmen zu lassen. Des Weiteren sollten Subventionen für Atomstrom als Energieproduktionsform vollständig entfallen. Zur Begründung der Petition wird unter anderem angeführt, dass durch staatliche Subventionen weniger der Strompreis als vielmehr die Gewinne und Managergehälter der vier großen Stromkonzerne unterstützt würden.
In der Begründung zu der von der Ausschussmehrheit getragenen Beschlussempfehlung wird darauf verwiesen, dass Betreiber von Kernkraftwerken grundsätzlich keine öffentlichen Zuwendungen „ohne Gegenleistungen zur Förderung eines im öffentlichen Interesses liegenden Zwecks“ erhielten. Auch hätten sie die gegenwärtigen und künftigen Kosten der Endlagerung zu tragen. Von diesem Grundsatz seien „aufgrund ihre Historie“ lediglich das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben und das Versuchsendlager Asse II ausgenommen. Es sei aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, mehr als 30 Jahre nach dem Ende der Einlagerung des Atommülls die Energieversorger im Nachhinein für eine angemessene Kostenbeteiligung heranzuziehen, schreibt der Ausschuss.
Zugleich wird darauf verwiesen, dass seit Anfang 2011 der Verbrauch von Kernbrennstoffen, die zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet werden, besteuert wird. Insbesondere mit Blick auf diese Kernbrennstoffsteuer sei festzustellen, dass dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist, urteilt die Ausschussmehrheit.
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