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24.04.2013 Finanzausschuss — hib 228/2013

Steuerliche Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt werden

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen den Bürokratieabbau weiter vorantreiben und die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen verkürzen. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) zu. Die drei Oppositionsfraktionen SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen dagegen. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion wurde abgelehnt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Änderung werde ab dem Jahre 2015 zu einem Einsparpotenzial bei den Unternehmen um 2,5 Milliarden Euro führen, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf. Die Maßnahme zum Bürokratieabbau war bereits in dem nicht zu Stande gekommenen Jahressteuergesetz 2013 enthalten.

Zu den weiteren in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen gehört die steuerliche Behandlung des Wehrsoldes für freiwillig Wehrdienstleistende. Der Gehaltsbestandteil Wehrsold soll auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig. „Vor dem Hintergrund der mit der Unterbrechung des normalen Berufslebens für die betroffenen Reservisten verbundenen besonderen Belastung werden die Bezüge der Reservisten wie bisher nicht besteuert“, schreiben die Fraktionen. Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Januar 2013 gezahlte Taschengeld steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein. Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen für andere Dienste wie den Jugendfreiwilligendienst sollen ebenfalls von der Steuerpflicht befreit sein.

Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist eine Erleichterung für Arbeitnehmer geplant. Die Antragsmöglichkeit für Freibeträge kann auf zwei Kalenderjahre verlängert werden. Damit müssten Arbeitnehmer den Antrag nicht mehr jährlich stellen, heißt es in dem Koalitionsentwurf. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiungen für rechtliche Betreuer sowie für Bühnenregisseure und

-choreographen.

Die SPD-Fraktion wunderte sich, warum die Koalition den Gesetzentwurf einbringe. Schließlich seien dessen Themen oft genug an anderer Stelle behandelt worden. Auch die Linksfraktion bemängelte, dass es zu diesem Bereichen bereits eine Einigung im Vermittlungsausschuss gegeben habe. Dem widersprach die CDU/CSU-Fraktion. Das Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz sei gescheitert. Jetzt würden die wichtigen Maßnahmen Schritt für Schritt auf den Weg gebracht, wie etwa die steuerlichen Regelungen für Soldaten.

Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Andererseits werde Steuerhinterziehung zehn Jahre lang verfolgt, was nach einer Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wegen dann fehlender Unterlagen nicht mehr möglich sei. Die Steuerausfälle würden dadurch nicht wie von der Regierung geschätzt zwei bis drei Milliarden Euro betragen, sondern fünf bis sechs Milliarden, erwartet die Fraktion Die Linke. Dem widersprach die FDP-Fraktion, die die Schätzung der Regierung als statistisch gerechnet bezeichnet und geringere Ausfälle erwartet. Zudem hätten die Finanzämter die Möglichkeit, die Steuerunterlagen früher zu prüfen.