Fachgespräch „Stand der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich“
Berlin: (hib/ROL) Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2008 und dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik am 26. März 2009, steht Deutschland vor der Aufgabe, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Um Perspektiven für die Weiterentwicklung zu erörtern, lädt der Ausschuss für Bildung und Forschung am Mittwoch, 20. März, zu einem Öffentlichen Fachgespräch mit dem Titel „Stand der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich in Deutschland“ ein. Die Sitzung beginnt um 9.30 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus des Bundestags, Sitzungssaal E.300.
Vorlagen zum Fachgespräch sind der Antrag der SPD „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ (17/10117), sowie der Linken „Gemeinsam lernen - Inklusion in der Bildung endlich umsetzen“ (17/11143) und der Grünen „Zusammen lernen - Recht auf inklusive Bildung bundesweit umsetzen“ (17/11163).
Laut des Sachverständigen Ulrich Heimlich, Ludwig-Maximilians-Universität München, stehe die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Deutschland erst am Anfang. Zudem werde Inklusion sehr unterschiedlich definiert, wie der Sachverständige Rolf Werning, Leibniz Universität Hannover, in seiner Stellungnahme deutlich macht. Viele verstehen darunter die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen, die aber viele andere Aspekte von Verschiedenheit ignoriere. In einem umfassenderen Verständnis werde Inklusion in der Wissenschaft als Konzept zur Überwindung von Diskriminierung und Maximierung der sozialen Teilhabe aller Risikogruppen in Bildungsinstitutionen verstanden.
Dass es noch viel zu tun gibt, das unterstreichen nicht nur Praktiker wie Manuela Gregor, Sonderschulrektorin der Schule am Zille-Park, Berlin und Jens Bachmann, ehemaliger Pädagogischer Leiter der Weißfrauenschule in Frankfurt/Main, sondern auch Klaus Klemm, emeritierter Professor an der Universität Duisburg/Essen. Er kritisiert, dass noch nicht einmal einheitlich definiert werde, wann jemand Förderbedarf hätte. Die Quoten der Schüler mit besonderem Förderbedarf würden zwischen 4,9 Prozent und bis zu 10,9 Prozent schwanken. Klemm „Die zur Anwendung kommenden diagnostischen Verfahren sichern keine länderübergreifende Vergleichbarkeit und bieten innerhalb der einzelnen Länder erhebliche Auslegungsspielräume.“
Liste der Sachverständigen
Jens Bachmann, ehemaliger Pädagogischer Leiter der Weißfrauenschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung, Frankfurt am Main
Manuela Gregor Sonderschuldirektorin, Schule am Zille-Park, Grundschule und Schule der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt „Lernen“), Berlin
Prof. Dr. Ulrich Heimlich, Ludwig-Maximilians-Universität München,
Fakultät für Psychologie und Pädagogik, Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik
Prof. em. Dr. Klaus Klemm, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Rolf Werning, Leibniz-Universität Hannover, Institut für Sonderschulpädagogik
Prof. em. Dr. Hans Wocken, Universität Hamburg
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861,-33121 Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-2929 oder -32924) anmelden.
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