Geteiltes Echo auf Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“
Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ (17/11473) stößt bei Experten auf ein gemischtes Echo. Dies wurde am Mittwoch bei einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses deutlich. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Weiter schreibt die Bundesregierung in der Vorlage, die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen solle verbessert und erleichtert werden. Laut Entwurf sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden. Dabei sollten Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und „nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen ,aus einer Hand‘ anzubieten“. Ebenso sollten Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Hierzu soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung der Bundesregierung zufolge erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Das erste dieser zugelassenen Verfahren betreffe von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erklärenden übermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung werde insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite dieser zugelassenen Verfahren sei „De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach Paragraf 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes“, die eine „sichere Anmeldung“ des Erklärenden voraussetzt. Ferner sollen der Vorlage zufolge die elektronische Beibringung von Nachweisen im Verwaltungsverfahren vereinfacht und klarstellende Regelungen zur elektronischen Akte geschaffen werden.
Mecklenburg-Vorpommerns Landesbeauftragter für den Datenschutz, Reinhard Dankert, kritisierte bei der Anhörung, dass bei De-Mails keine sogenannte Ende-zu Ende-Verschlüsselung geboten werde. In den Anforderungskatalog des De-Mail-Gesetzes solle aufgenommen werden, dass De-Mail-Diensteanbieter ihren Kunden ein solches Verschlüsselungsverfahren anbieten müssen. Technisch dürfte dies für die Diensteanbieter kein Problem sein.
Linus Neumann vom Chaos Computer Club sagte, seit etwa zwei Jahren sei bekannt, dass De-Mail nicht den maximalen Sicherheitsstandards genüge. Es sei „absolut geboten, bei De-Mail die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht nur als Option anzubieten, sondern wirklich als Standard“.
Bernhard Rohleder vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) wandte sich demgegenüber gegen überzogene Sicherheitsbedenken, die er für „absolut kontraproduktiv“ halte. Er begrüßte zugleich den Gesetzentwurf, der „längst überfällig“ sei, als „gelungene“ Vorlage, die indes in Details verbessert werden könne.
Helmut Fogt vom Deutschen Städtetag betonte, seine Organisation sehe den Gesetzentwurf insgesamt positiv. Dem Vorhaben komme auch verwaltungsintern eine „immense Bedeutung“ zu. Dabei erwarte man sich einen „gehörigen Schub in Richtung Verwaltungsmodernisierung“. Die Vorlage sei „im Grunde überfällig“ und soll zügig verabschiedet werden.
Professor Ralf Müller-Terpitz von der Universität Passau sagte, der Gesetzentwurf sei „sehr zu begrüßen“. Dabei sei die Mehrzahl der geplanten Regelungen rechtlich unproblematisch. Mit Blick auf die elektronische Aktenführung warb Müller-Terpitz dafür, die Regelung zur Datensicherheit deutlich auszubauen.
Aus Sicht von Dirk Stocksmeier von der init AG für Digitale Kommunikation geht der Gesetzentwurf „einen guten Schritt in die richtige Richtung“ und sollte noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. De-Mail sei für eine große Zahl an Anwendungen des öffentlichen Bereichs „zweifelsohne sehr geeignet und angemessen“. Derzeit besteche De-Mail durch die einfache Benutzbarkeit. Für Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen brauche man indes zusätzliche Komponenten auf dem Rechner.
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