Im Bundestag notiert: Datenschutz bei Nachsendeaufträgen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, um den Datenschutz bei Nachsendeaufträgen der Deutschen Post AG zu verändern. Aufgrund einer Vielzahl von Umzügen dürfte es jährlich Nachsendeaufträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich geben, ohne dass nennenswerte Beschwerden zum Verfahren der Deutschen Post AG bei der Nachsendung von Zeitschriften aus Abonnements bekanntgeworden wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12106) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11979).
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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