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07.01.2013 Bildung und Forschung — Antwort — hib 003/2013

Einfache Sprache soll Analphabeten helfen

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Auskunft das Konzept der Einfachen Sprache beziehungsweise Leichten Sprache. „Leicht-Lese-Texte“ würden Erwachsenen mit Lese- und Schreibproblemen einen eigenständigen Zugang zu schriftlichen Informationen ermöglichen, „was sich positiv auf die Integrationsfähigkeit für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft auswirkt“, heißt es in einer Antwort (17/11644) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11171).

Die Bundesregierung engagiere sich in diesem Themenfeld seit 2006 mit mehr als 70 Millionen Euro zum Beispiel durch Förderung von Vorhaben im Förderschwerpunkt „Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“, im Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ sowie bei der Förderung von „www.ich-will-lernen.de“. Wesentliches Anliegen sei es, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Verbleibchancen im Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte zu erhöhen, heißt es in der Antwort weiter. Zudem sei in die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eine entsprechende Regelung zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache neu eingefügt worden. Künftig müssten die Webauftritte der Bundesbehörden Informationen über den Inhalt des Auftritts, die Navigation sowie - falls vorhanden - über weitere Informationen in Leichter Sprache enthalten.

Eine eindeutige Unterscheidung zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache ist nicht möglich„, schreibt die Bundesregierung. Oftmals würden beide Begriffe synonym verwendet. Mit dem Begriff Leichte Sprache werde in der Regel das Ziel der Barrierefreiheit betont: Mit niedrigschwelligen Leseangeboten soll Analphabeten das Lesen und Verstehen von Texten ermöglicht werden. Leichte Sprache bestehe grundsätzlich aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente. Der Gebrauch von Passiv, Genitiv, Konjunktiv und Fremd- oder Fachwörtern sollte vermieden werden. Leichte Sprache werde beispielsweise in Broschüren, Flyern, Informationsschreiben oder auf Internetseiten zusätzlich zu dem eigentlichen Standardtext angeboten, schreibt die Bundesregierung. Diese Textversion sollte von speziell in Leichter Sprache qualifizierten Personen gefertigt werden.

Mit 56 Prozent weisen mehr Männer als Frauen eine Lese- und Schreibschwäche auf, schreibt die Bundesregierung mit Bezug zur Studie “leo. - Level-One„, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben hatte. Der weitaus größte Teil der Erwachsenen mit Lese- und Schreibschwäche (64,5 Prozent) sei erwerbstätig. Die SPD-Fraktion hatte unter Berufung auf die Studie die Zahl funktionaler Analphabeten in Deutschland mit 7,5 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren beziffert. Das entspreche 14,5 Prozent der Bevölkerung in diesem Alter.

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