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Hauswirtschaftsleiterin CDU/CSU
Geboren am 1. Dezember 1957 in Gifhorn; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
Mittlere Reife; Ausbildung ländliche Hauswirtschafterin; 2 Jahre Fachschule ländliche Hauswirtschaft in Celle und Hildesheim; Abschluss: staatlich geprüfte ländliche Hauswirtschaftsleiterin; tätig als Ausbilderin der ländlichen Hauswirtschaft im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb.
Ausbilderin und Prüferin ländliche Hauswirtschaft und Meisterprüfung; Vorsitzende Landfrauenverein, stellvertretende Vorsitzende Kreislandfrauen Gifhorn; Vorstandsmitglied ländliche Erwachsenenbildung LEB; Vorstandmitglied Ehemaligenverein Thaer Schule Celle / Hauswirtschaft; ehrenamtliche Richterin am Landwirtschaftsgericht in Gifhorn; seit 2018 Vorsitzende der ABULANTEN HOSPIZARBEIT GIFHORN e.V..
Seit 2001 Stadträtin und seit 2006 Beigeordnete im Verwaltungsausschuss; 2011 bis 2013 (MdB) Fraktionsvorsitzende; Vorstandmitglied CDU Frauenunion Bezirk Nord-Ost-Niedersachsen; Mitglied CDA und MIT; MdB von 2013 bis 2017 und 2019 bis 2021; Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft; Mitglied im UA Bürgerschaftliches Engagement als Obfrau; seit 2021 Mitglied Ortsrat Wilsche.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.
Ingrid Pahlmann hat am 2. Januar 2024 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. André Berghegger, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.]
Niedersachsen
Wahlkreis 045: Gifhorn – Peine
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.