Deutscher Bundestag - Archiv
Michael Stübgen
© Michael Stübgen / Laurence Chaperon
Michael Stübgen, CDU/CSU *
Baufacharbeiter, Pfarrer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. Oktober 1959 in Lauchhammer, Landkreis Oberspreewald-Lausitz; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.
1966 bis 1976 Besuch der Polytechnischen Oberschule in Lauchhammer, Herzberg und Zahna; Ausbildung als Baufacharbeiter, 1978 bis 1981 kirchliches Proseminar Naumburg, Abitur 1981. 1981 bis 1987 Studium der Theologie in Berlin und Naumburg, 1987 1. theologisches Staatsexamen, 1987 bis 1989 Vikariat, 1989 2. Staatsexamen.
Ordination zum Pfarrer in der evangelischen Landeskirche, Kirchenprovinz Sachsen; Entsendung in die Parochie Großthiemig/Brößnitz und Hirschfeld.
Mitglied der CDU seit 1990, seit 1999 Kreisvorsitzender der CDU Elbe-Elster.
Mitglied des Bundestages seit 1990; seit 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union der CDU/CSU-Fraktion; seit 1998 Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion.
Seit März 2018 Parlamentarischer Staatssekretär für Ernährung und Landwirtschaft.
Michael Stübgen hat auf seine Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 2. Dezember 2019 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig, CDU/CSU.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
* ausgeschieden
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 065: Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Europäische Bewegung Deutschland e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
- Institut für Europäische Politik e.V. (IEP), Berlin,
- Kurator, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
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