Deutscher Bundestag - Archiv
Susanne Mittag
© DBT/ Inga Haar
Susanne Mittag, SPD
Polizeibeamtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. Juli 1958 in Cleveland/Ohio, USA; ein Kind.
1978 Abschluss als Rechtsanwalts- und Notargehilfin; 1978 Beschäftigung als Stenokontoristin; 1979 bis 2013 Polizeibeamtin.
Mitglied SoVD; Mitglied und seit April 2017 Vizepräsidentin des Deutschen Schützenbundes (DSB), zuständig für den Bereich Bildung.
Seit 1988 SPD-Mitglied; stellvertretende Vorsitzende der SPD Weser-Ems; 1996 bis 2016 Mitglied im Stadtrat Delmenhorst; 2006 bis 2011 Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Delmenhorst.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit September 2013.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 028: Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Freie Universität Berlin, Forschungsforum Öffentliche Sicherheit, Berlin,
- Vorsitzende des Steuerungskreises
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutscher Schützenbund e.V. (DSB), Wiesbaden,
- Vizepräsidentin Bildung
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
- Vorsitzende des Beirates (bis 25.01.2021)
- Mitglied des Beirates und der Arbeitsgruppe Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.