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Michael Grosse-Brömer
© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern
Michael Grosse-Brömer, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Oktober 1960 in Oberhausen; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1980 Abitur. Wehrdienst auf Zeit beim Pionierbataillon 6 in Plön/Holstein. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 1989 erste juristische Staatsprüfung, 1992 zweite juristische Staatsprüfung.
Seit Dezember 1992 selbständiger Rechtsanwalt; 2001 Bestellung zum Niedersächsischen Notar, seit Mai 2009 Notar a.D..
1982 Eintritt in die CDU, seit 1992 Kreisvorsitzender der CDU Harburg-Land, seit 2003 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen.
Mitglied des Bundestages seit 2002; März 2010 bis Mai 2012 Justiziar und seit Mai 2012 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied im Ältestenrat.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 036: Harburg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Wuppertal,
- Mitglied des Beirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Bispingen-Niederhaverbeck,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.