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Dr. Thomas Gebhart
© Deutscher Bundestag / Inga Haar
Dr. Thomas Gebhart, CDU/CSU
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. Dezember 1971 in Kandel, verheiratet, 2 Kinder.
1989 bis 2006 Mitglied der Jungen Union.
1991 Abitur am Europa-Gymnasium Wörth am Rhein; 1991 Zivildienst St. Vincentius-Krankenhaus Karlsruhe;
1992 Studium Betriebswirtschaftslehre und Politikwissenschaft an der Universität Mannheim und an der Aston University Birmingham, Abschluss: Magister Artium.
seit 1996 Mitglied der CDU; 1998 Assistent des Bundestagsabgeordneten Dr. Heiner Geißler; 1999 bis 2019 Mitglied des Kreistages Germersheim;
2002 Promotion zum Dr. rer. pol. (an der Universität Mannheim); 2002 bis 2003 Angestellter der BASF Aktiengesellschaft; 2002 bis 2020 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Germersheim; 2003 bis 2009 Mitglied des Landtags; 2003 bis 2009 Mitglied des Oberrheinrates; 2006 bis 2009 Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion; 2008 Sprecher in der Enquete-Kommission des Landtages zum Thema „Folgen des Klimawandels“; seit 2007 Stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Rheinhessen-Pfalz; seit 2009 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Südpfalz; seit 2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappen- Wahlkreis 211: Südpfalz
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landkreis Germersheim, Germersheim,
- Mitglied des Kreistages (bis 25.05.2019)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.